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Wer mit Erkältungssymptomen über die Grenze fährt, kann in das Visier der Polizeibeamten geraten. Wie die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mitteilt, werden wie bisher die originären Aufgaben unter anderem im Rahmen der Binnengrenzfahndung, laut Mitteilung „also unterhalb der Schwelle von Binnengrenzkontrollen“, wahr genommen.

Allerdings: „Sollten im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung Anhaltspunkte für eine mögliche Infektion eines Reisenden mit Sars-CoV-2 festgestellt werden, informiert die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden„, heißt es in der Mitteilung der Bundespolizei. Von den Gesundheitsbehörden aus könnten dann weitere Maßnahmen getroffen werden.

Generell falle das Vorgehen gegen das Virus Sars-CoV-2 grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsbehörden, wie die Bundespolizei erklärt.

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