Vor dem Schöffengericht Bad Säckingen steht der Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs gegen einen Taxifahrer im Raum. Der 25-Jährige soll ein elfjähriges Mädchen bei der Fahrt in seinem Taxi gegen ihren Willen unsittlich berührt und auf den Mund geküsst haben. Nach dem ersten Verhandlungstag ist noch nicht absehbar, ob es zu einer Verurteilung kommen wird.
Angeklagter gibt jungem Mädchen Kuss auf den Mund
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2023, als der Angeklagte mit seinem Taxi ein elfjähriges Mädchen von einer Schule im Landkreis Lörrach an ihren Wohnort nach Lörrach befördert haben soll. Der Angeklagte habe dem Mädchen Geschenke in Form von Getränken und Geld gemacht und während der Fahrt begonnen, ihre Hand zu streicheln. An einer roten Ampel habe er ihr einen Kuss auf den Mund gegeben.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stützen sich auf die Aussagen des Mädchens, die einige Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfolgten. Damals hatte sie außerdem berichtet, der Angeklagte habe zu ihr gesagt, dass er sie liebe. Er habe nach ihrer Telefonnummer gefragt und ihr angeboten, für jedes weitere Treffen zehn Euro Taschengeld zu erhalten. Des Weiteren habe er ihr ausdrücklich nahegelegt, nichts von dem Vorfall zu erzählen. „Ich habe mich geekelt und hatte Angst“, so die potenzielle Geschädigte.
Verteidigerin sieht keine Grundlage für eine Verurteilung
An einige der Vorwürfe, die sie vor über einem Jahr gegen den Angeklagten erhoben hatte, erinnerte sich die heute Zwölfjährige auf Nachfrage von Amtsrichterin Stephanie Hauser nicht mehr. Mehrere wesentliche Details wichen außerdem von der damaligen Schilderung ab. Beispielsweise hatte das Mädchen behauptet, der Kuss habe an einer Ampel bei der Postfiliale in Maulburg stattgefunden, was sie nun vor dem Amtsgericht ausdrücklich dementierte.
„Wir haben eine Zeugin, die sich schon damals kaum mehr erinnern konnte und uns heute eine völlig andere Geschichte erzählt“, erklärte Verteidigerin Angela Furmaniak und ergänzte: „Darauf können Sie beim besten Willen kein Urteil stützen.“ Die Anwältin bezweifelte, inwiefern eine Fortsetzung der Hauptverhandlung neue Erkenntnisse bringen könnte. Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen.
Psychologisches Gutachten soll Gericht bei Entscheidungsfindung helfen
Für das Schöffengericht um Amtsrichterin Hauser geht es nun darum, ob genug Anhaltspunkte für eine Verurteilung des 25-Jährigen vorliegen. „Es stellt sich in der Tat die Frage: Gibt es eine Verurteilung oder einen Freispruch?“, erklärte Hauser. Der angedeuteten Forderung der Verteidigerin nach einem schnellen Freispruch stellte sich die Richterin allerdings entschieden entgegen. „Wir können das nicht einfach unter den Teppich kehren“, erklärte sie. Staatsanwältin Simone Bucher ergänzte, dass es angesichts der vorhandenen Aussage fahrlässig wäre, vorschnell freizusprechen.
Eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung wird für das Schöffengericht das psychologische Gutachten des sachverständigen Psychologen spielen. Dieser hatte sowohl die mögliche Geschädigte als auch ihre Mutter intensiv zum Ablauf der Aussagen befragt. Denn das Mädchen hatte vor der Vernehmung bei der Polizei bereits ihrer Mutter, deren Freund und einer Psychologin von den Geschehnissen berichtet.
Weitere Zeugen zum Fortsetzungstermin geladen
Ohne seinem Gutachten vorwegzugreifen, erklärte der Psychologe, dass die Aussage des Mädchens eine hohe Qualität besitze und einige Realkennzeichen aufweise, es allerdings nicht auszuschließen sei, dass diese Qualität durch vorangegangene Suggestion herbei gewirkt wurde. Um diese Frage beantworten zu können, empfahl er für den Fortsetzungstermin, der am 25. März stattfinden wird, die Ladung des Freunds der Mutter und der Psychologin, mit der das Mädchen vor der Vernehmung bei der Polizei gesprochen hatte.
Nach Angaben von Mutter und Tochter habe das Mädchen außerdem noch am Tag des Vorfalls bei der Polizei in Lörrach ausgesagt und von den Geschehnissen im Taxi berichtet. In den Akten taucht diese Aussage allerdings nicht auf, weswegen auch der zuständige Polizist zur Fortsetzung der Hauptverhandlung als Zeuge erscheinen soll. Ob dann bereits ein Urteil gesprochen wird, ist bislang unklar. Solange dies nicht der Fall ist, gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.