Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 3. März mit Kanzlerin Angela Merkel auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt. Ab Montag, 8. März, sind schrittweise Öffnungen beispielsweise von Einzelhandelsgeschäften vorgesehen – abhängig von der Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen. Was bedeutet das nun für den Landkreis Waldshut, der seit Ende Februar laut den maßgeblichen Daten des Landesgesundheitsamts über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50, aber unter 100 liegt?
Welche Öffnungen stehen im Kreis Waldshut an?
„Auf Grundlage des jüngsten Beschlusses der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten (MPK) und der Ankündigung der Landesregierung von gestern, sollen ab 08.03.2021 Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte sowie körpernahe Dienstleistungen und Fahr- und Flugschulen öffnen können (unter Berücksichtigung entsprechender Vorgaben)“, erklärt Landratsamtssprecher Tobias Herrmann auf Anfrage des SÜDKURIER.
Da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Landkreisen als Maßstab gilt, gehe laut Herrmann daraus unter anderem hervor, dass bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 in einem Landkreis nur „click & meet“ möglich ist. So auch in Waldshut. „Das heißt die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote mit der im MPK-Beschluss dargestellten Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde.“
Wie sieht es mit der Freizeitgestaltung aus?
Darüber hinaus könnten Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung besucht werden, so Herrmann. Und: „Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind möglich.“