Zwei Monte lang musste ein Mann aus Laufenburg darauf warten, bis ihm das Amtsgericht Bad Säckingen endlich eine beglaubigte Kopie des Erbscheins zuschickte. Der 20-Jährige benötigte das Dokument, um in einer Nachlasssache gegenüber einer Versicherung seine Ansprüche nachzuweisen. Das Amtsgericht begründet die lange Dauer mit Krankheitsausfällen und Personalwechseln.

Der Tod eines nahen Angehörigen ist meist nicht nur eine persönlich schmerzvolle Angelegenheit, sondern auch mit jeder Menge Papierkrieg verbunden. Bankgeschäfte des Verstorbenen müssen gestoppt, Guthaben oder Immobilien müssen überschrieben werden. Um gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt seine Ansprüche nachweisen zu können, benötigt der Erbe einen Erbschein.

So war es auch im Falle des 20-jährigen Laufenburgers, dessen Vater am 16. Juni verstorben war. Zunächst beantragte er einen Erbschein. „Das ging recht flott. Im Juli hatten wir ihn“, berichtet die 61-jährige Mutter gegenüber unserer Zeitung. Die Familie habe das Dokument bei Banken in Deutschland, und weil der Verstorbene als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet hatte, auch dort vorgelegt, um den Nachlass zu regeln. Probleme gab es aber bei einer Versichungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Weil die Familie dort nicht persönlich vorstellig werden und das Original nicht aus der Hand geben und dorthin versenden wollte, benötigte sie eine amtlich beglaubigte Kopie des Erbscheins. Keine große Sache eigentlich, sollte man meinen.

Zunächst glaubte die Mutter, das mit einem Telefonanruf beim Amtsgericht in Bad Säckingen erledigen zu können. Sie erhielt dort aber die Auskunft, dass dafür ein schriftlicher Antrag notwendig sei. die beglaubigte Kopie. Am 24. September erbat der Sohn beim Amtsgericht schriftlich eine beglaubigte Kopie und vergaß auch nicht, das entsprechende Aktenzeichen der Nachlasssache anzugeben. Als die beglaubigten Kopien nicht eintrafen, rief die Mutter nochmals beim Amtsgericht an. Eine Mitarbeiterin habe ihr versichert, dass sie sich darum kümmern werde, schildert die Frau.

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Als weiter traf keine beglaubigte Kopie bei der Familie eintraf, wandte sich der Sohn am 30. Oktober nochmals an das Gericht – sein Ton war nun schon sehr viel ungeduldiger. „Eine Ausrede auf Corona können Sie sich sparen, denn in jedem anderen Beruf wird auch voll gearbeitet, z. B. Verkäuferin, Maurer usw.“ Er setzte eine Frist bis 5. November. Als auch dieses Datum verstrichen war, informierte die Familie am 14. November unsere Zeitung über den Vorgang. Weil dies ein Freitag war, erkundigten wir uns zwei Tage später am 16. November nach den Gründen für die lange Bearbeitungsdauer.

Die allgemeine Bearbeitungszeit für die Erstellung beglaubigter Ablichtungen ist abhängig davon, ob es sich um eine aktuelle Akte handelt, die sich noch in der laufenden Registratur auf der Geschäftsstelle befinde oder ob zunächst die Akte aus dem Archiv angefordert werden muss. „In aller Regel ist jedoch maximal mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen zu rechnen“, beantwortete am Montag der Verwaltungsleiter des Amtsgerichts die Anfrage.

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Im geschilderten Fall habe es länger gedauert, gesteht der Amtsleiter ein, nennt aber auch einen Grund dafür: „Die Nachlassabteilung musste sich aufgrund Krankheitsausfällen und Personalwechseln umstrukturieren.“ Der Amtsleiter bedauerte sehr, dass es zu einer längeren Wartezeit gekommen ist. „Gerne dürfen sich Bürger jederzeit an die Leitung des Gerichts wenden, wenn es für sie zu nicht nachvollziehbaren Verzögerungen und sonstigen Problemen kommt.“ „Wir haben x-mal angerufen, aber keinen erreicht“, kontert die Laufenburgerin. Aber immerhin: Vergangenen Samstag traf die beglaubigte Kopie bei der Familie ein – 58 Tage nach der Antragstellung.

Für die Ausstellung von Erbscheinen sind seit der Notariatsreform 2018 nicht mehr die Notariate, sondern die Amtsgerichte zuständig. Vor allem in den ersten Monaten nach der Umstellung kam es vielerorts zu Klagen über längere Bearbeitungsdauern.