Das ging schnell: Innerhalb von nur sieben Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Waldshut von über 100 auf unter 50 Fälle pro 100.000 Einwohner gefallen. Weil am Donnerstag der Wert nun bereits zum dritten Mal in Folge unter dem Grenzwert 50 liegt, wird die Allgemeinverfügung des Landkreises, die die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr regelt, vorzeitig aufgehoben. Das Landesgesundheitsamt errechnete für den Landkreis am Dienstag, 16. Februar, eine Inzidenz von 41,5, am Mittwoch von 32,2 und am Donnerstag von 39,2.

Ebenfalls außer Kraft ist nun die Allgemeinverfügung über das Alkoholverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen in den Innenstädten von Waldshut, Tiengen und Bad Säckingen. Auch in dieser, erst Ende Januar erlassenen Allgemeinverfügung ist geregelt, dass sie automatisch außer Kraft tritt, wenn der 50er-Wert drei Mal in Folge unterschritten ist.

Landkreis Lörrach: Auch Maskenpflicht wird gelockert

Ähnliches gilt im Landkreis Lörrach: Auch hier wurde laut Landesgesundheitsamt am Dienstag, 17. Februar, erstmals eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 errechnet. Ebenso an den beiden folgenden Tagen. (Dienstag: 48,5; Mittwoch: 41,5; Donnerstag: 41,1)

Damit ist auch die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Lörrach ab Freitag aufgehoben. Außerdem entfällt ab sofort die Maskenpflicht in Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, sowie auf Märkten und Außenverkaufsständen, in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und auf Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen. Diese Verfügung war erst am vergangenen Montag verlängert worden – nach gerade einmal vier Tagen entfällt ihre rechtliche Grundlage.

Kurios ist die Tatsache, dass von den Gesundheitsämtern Lörrach und Waldshut am vergangenen Dienstag noch Inzidenzwerte von jeweils 50,2 errechnet worden waren – also noch knapp über dem Grenzwert. Maßgeblich für die Verordnung ist allerdings allein der Wert, der vom Landesgesundheitsamt errechnet wird. Hier lagen beide Landkreise schon am Dienstag unter 50.

Was passiert, wenn der Inzidenzwert wieder über 50 steigt?

Zunächst gar nichts. Nach den Vorgaben des baden-württembergischen Sozialministerium gilt ein Landkreis erst als Hotspot, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge über 50 liegt. Erst dann sind neue Allgemeinverfügungen vorgesehen.

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