Es war eine Meldung, die zunächst für Verunsicherung bei Bürgern und Behörden gesorgt hatte: In den Polizeirevieren und -posten im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg gilt die 3G-Regelung. Zutritt haben demnach also nur Personen, die entweder gegen Corona geimpft, davon genesen oder darauf negativ getestet sind. Aber gilt das tatsächlich für alle?
Nein, denn nun stellt das Polizeipräsidium Freiburg klar: „Die 3G Regelung gilt nur intern für Bedienstete der Polizei. Die Anzeigeerstattung für den Bürger bleibt jederzeit möglich.“
Besuche anmelden
Dennoch richtet die Polizei eine dringende Bitte an die Bürger: So sollte in Fällen, in denen es unbedingt erforderlich ist, persönlich
auf einer Dienststelle vorstellig zu werden, der Besuch im Vorfeld telefonisch angekündigt und abgestimmt werden. Im Dienststellenfinder unter https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder/ sind die
Erreichbarkeiten aller Polizeireviere und -posten ersichtlich.
Internetwache rund um die Uhr erreichbar
Darüber hinaus weist die Polizei darauf hin, dass eine Kontaktaufnahme auch über die Internetwache der Polizei Baden-Württemberg erfolgen kann. Die Anzeigenerstattung oder das Übersenden von Hinweisen zu Straftaten, die kein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, sind online unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/ rund um die Uhr möglich.
Ungeachtet der 3G-Regelung versichert die Polizei in ihrer Mitteilung: „Für Notrufe oder dringende Meldungen ist die Polizei nach wie vor über die 110 erreichbar.“