Ein dickes Bußgeld fürs Pilze sammeln? Das klingt zunächst vielleicht etwas überraschend, allerdings: Für das Hobby gelten eine ganze Reihe umweltrechtlicher und gesetzlicher Vorgaben. Wir haben bei der Polizei und dem Landratsamt nachgefragt.
Darf jeder im Wald Pilze sammeln?
In freier Landschaft gilt grundsätzlich das Betretungsrecht, was bedeutet, dass jeder Bürger das Recht hat, Pilze in öffentlichen Bereichen zu sammeln, erklärt Susanna Heim, Sprecherin des Landratsamts Waldshut.
In eingeschränkten Bereichen dagegen ist das Sammeln verboten. Dazu gehören Naturschutzgebiete, landwirtschaftlich genutzte Felder und Äcker oder auch spezielle Forstkulturen und junge Waldbestände. Diese Bereiche sind dann allerdings entsprechend ausgeschildert oder sogar eingezäunt, so Heim weiter.
Darf man alle Pilze sammeln?
„Darf ich jeden Pilz mitnehmen, den ich finde?“ Das ist mit Sicherheit eine Frage, die sich manch ein Anfänger stellt. Auf diese Frage gibt es eine eindeutige Antwort: Nein!
„Viele Pilzsorten sind in Deutschland geschützt und dürfen dementsprechend nicht mitgenommen werden“, erklärt Heim. Dazu zählen zum Beispiel der Kaiserling, der Märzschneckling oder auch Trüffel.
Welche Pilze darf man sammeln?
Entsprechend Paragraf 2 der Bundesartenschutzverordnung wurde allerdings eine Ausnahme für Pilzsorten wie Steinpilz, Pfifferling oder Morcheln festgelegt. „Weitere Ausnahmen kann der Landesgesetzgeber mit entsprechender Begründung erlassen“, so Benjamin Woldert, Sprecher der Polizei Waldshut-Tiengen.
Wie viele Pilze darf man sammeln?
Laut Bundesnaturschutzgesetz und Landeswaldschutzgesetz gilt bei allen Waldgewächsen die so genannte „Handstrauß-Regel“ Diese besagt, jeder darf nur Pilze in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf ernten und sollte das Umfeld möglichst pfleglich behandeln. Das kommerzielle Sammeln und Vermarkten beispielsweise für den Verkauf in Restaurants ist dagegen nicht erlaubt.
Wie groß ist die Gefahr durch Giftpilze?
Während der Pilzsaison und gerade während deren Höhepunkt im Herbst häufen sich laut Gesundheitsamt auch die Fälle von Pilzvergiftungen. Daher warnt die Vergiftungs-Informations-Zentrale in Freiburg vor dem Verzehr von nicht eindeutig bestimmten einheimischen Pilzen. Besonders gefährdet seien demnach Pilzsammler aus Osteuropa, da Pilze, die dort vorkommen hier mit dem äußerst giftigen Knollenblätterpilz verwechselt werden könnten. Die Vergiftungs-Informations-Zentrale rät daher, sich von Experten beraten zu lassen. Als Faustregel gilt, dass die meisten hochgiftigen Pilze zu den Lamellenpilzen gehören. Weitere Informationen bietet die Vergiftungs-Informationszentrale telefonisch unter: 0761/19240 oder über den Internetauftritt der Zentrale.
Was sollte man auf einer Pilzexkursion beachten?
Priorität hat beim Sammeln immer ein schonender Umgang mit der Natur. Pilze erfüllen nämlich wichtige Aufgaben in unserem Ökosystem, dementsprechend wichtig ist ihr Schutz und Erhalt, wie Susanna Heim darstellt.
Man sollte beim Sammeln demnach auch einige Exemplare stehen lassen, vor allem dann, wenn es sich um ältere Pilze handelt. „So fördert man auf der einen Seite die Vermehrung der Pilze und schützt sich auf der anderen Seite selbst vor einer Pilzvergiftung“, so Heim.
Welche Risiken gibt es außerdem?
Beachten sollte man zu seiner eigenen Sicherheit auch, dass man ausschließlich die Pilze erntet, die man bestimmen kann, und auch nur so viele, wie man zubereiten möchte.
Darüber hinaus sollten Sammler wachsam gegenüber Wildtieren sein, sich vor Zecken schützen und keinen Müll in der Natur hinterlassen. Das Kreisforstamt empfiehlt in diesem Fall auch, zur „praktikablen und nachvollziehbaren Orientierung“ nicht vor Sonnenauf- und nach -untergang im Wald Pilze zu sammeln.
„Wenn sich jeder an die Regeln hält, können wir unsere Pilze schützen, sie nutzen und für folgende Generationen erhalten“, so Susanna Heim. Zumindest bisher erweisen sich die geltenden Regeln als ausreichend.
Wo liegt die Obergrenze für gesammelte Mengen?
In der Praxis hat sich eine Menge von einem Kilogramm etabliert, wobei hier das Gewicht von frischen und nicht etwa von getrockneten Pilzen ausschlaggebend ist. Diese Mengeneinschränkung soll ein nachhaltiges Sammeln garantieren.
Welche Strafen drohen, wenn man die Gesetze nicht beachtet?
Wer nun doch mehr als die vorgegebene Menge sammelt und dabei erwischt wird, muss gemäß Bundesnaturschutzgesetz mit einem Bußgeld von etwa 100 Euro pro angefangenem Kilogramm gesammelter Pilze rechnen.
Mit einer Gefängnisstrafe müssen aber selbst diejenigen nicht rechnen, die zu heftig über die Stränge schlagen. Da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, scheidet eine solche Sanktion aus.
„Sollten beim Sammeln von Pilzen andere Vorschriften, beispielsweise durch das Sammeln in Naturschutzgebieten oder ähnlichem verletzt werden, kann es schnell um einiges teurer werden und im schlimmsten Fall einige tausend Euro kosten“, so der Polizeisprecher Woldert.
Dementsprechend ist es in vielerlei Hinsicht empfehlenswert, sich an die angeordneten Vorschriften zu halten.