Nachdem die Gewerkschaft Verdi für den morgigen Dienstag, 14. März, die Mitarbeiter des Klinikums Hochrhein zu einer Protestkundgebung um 12.30 Uhr aufgerufen hat, erreicht das Klinikum aktuell die Nachricht zu einem Streikaufruf am Donnerstag, 23. März, vom Beginn der Frühschicht bis zum Ende der Spätschicht.
Wie wirken sich die Protestkundgebung und der geplante Streik auf die Patientenversorgung aus?
Klinikum-Geschäftsführer Hans-Peter Schlaudt: „Aufgrund des zeitlichen Rahmens von geschätzt bis zu zwei Stunden bei der Protestkundgebung, gehen wir von wenigen Einschränkungen im Betrieb aus. Es wird aller Voraussicht nach zu zeitlichen Verzögerungen kommen, eventuell werden auch einzelne geplante Eingriffe kurzfristig verschoben werden müssen.“
Erhebliche Auswirkungen am Streiktag
Deutlich drastischere Einschnitte wird es bei der Patientenversorgung am angekündigten Streiktag am 23. März handeln. Schlaudt: „Wir befürchten erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb. Wir werden für den 23. März eine reine Notfallversorgung planen.“
Notfallversorgung soll gewährleistet bleiben
Hans-Peter Schlaudt: „Wir haben mit Verdi im Vorgriff auf mögliche Streikmaßnahmen eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, die eine Sicherung der Notfallversorgung vorsieht. Damit wird Sorge getragen, dass Notfallbehandlungen und dringliche Situationen, wie Geburten, Notfall-Herzkatheter und Notfall-Operationen währen der Streikmaßnahme möglich sind und die Mitarbeiter gegebenenfalls nicht an der Streikmaßnahme teilnehmen können.“
Wie sieht es mit Operationen aus?
Im Rahmen der morgigen Protestkundgebung geht das Klinikum aktuell davon aus, dass keine Operationen verschoben werden müssen. Am Streiktag wird es dagegen nur eine reine Notfallversorgung geben, auf elektive Eingriffe soll verzichtet werden. Die betroffenen Patienten werden laut Schlaudt entsprechend informiert.
Warum wird eigentlich gestreikt?
Hintergrund für den Streik sind die derzeit laufenden Tarifverhandlungen und die Forderungen von Verdi, den Lohn um 10,5 Prozent zu erhöhen, mindestens aber 500 Euro, damit Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen nicht trotz Lohnerhöhung Reallohnverluste haben. Dem vorangegangen ist laut Verdi, dass Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen sollen, bei Mitarbeitern in Kliniken und Pflegeeinrichtungen durch eine Sonderregelung den Lohn kürzen zu können, wenn es einem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht.