Stühlingen Maren Mauckner vom Klinikum Hochrhein in Waldshut hat in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Stühlingen einen Sachstandsbericht zum gewünschten Primärversorgungszentrum (PVZ) im Raum Stühlingen gegeben. Sie berichtete von dem Slogan: „Zukunftsland Baden-Württemberg – stärker aus der Krise, Förderung von Projekten zur Konzeptualisierung und zum Aufbau von Primärversorgungszentren und -netzwerken.“ Ein entsprechender Corona-Bezug sei eine Grundvoraussetzung, um die Förderkriterien zu erfüllen.
Diese Ausschreibung wurde Ende des Jahres 2022 vom Sozialministerium Baden-Württemberg auch in das Rathaus in Stühlingen geschickt – mitten in der Corona-Krise. Fast zur gleichen Zeit kam auch die Schließung des Stühlinger Krankenhauses auf die Stadt zu. Man hatte dann zu dieser Ausschreibung die Idee, ein Primärversorgungskonzept zu entwickeln und zu überlegen: „Was würden wir gerne machen?“ Bürgermeister Joachim Burger hat daraufhin den Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Konzepts für ein Primärversorgungszentrum gestellt; und er hat eine Zusage erhalten. Stühlingen erhielt 154.545 Euro Fördergeld und zur Konzepterstellung 17.172 Euro. Mit der Hilfe des Klinikums Hochrhein wurde in mehreren Modulen ein tragfähiges Konzept erarbeitet.
Die Herausforderungen
Der Projekttitel lautete: „PVZ Stühlingen, Konzeptionierung und Implementierung eines PVZ in Stühlingen zur flächendeckenden Integration der Kreisbevölkerung in die Gesundheitsregion Hochrhein“. Hierzu stellten sich Fragen zu Struktur- und Bedarfsanalysen sowie zur Infrastruktur. Wenn der Patient nicht mobil ist, hat er es in unserer Region nicht leicht, in eine Klinik zu kommen, stellte die Referentin fest.
Der große Knackpunkt sei allerdings eine zuverlässige Finanzierung des Vorhabens, wofür es bisher keine gesicherte Rechtsgrundlage gegeben habe. Auf die Frage des Gemeinderats, was bei dem Konzept bis jetzt herausgekommen sei, stellte Maren Mauckner fest: Es gab verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die, Einzelverträge mit den gesetzlichen Kassen zu schließen. Dies habe sich jedoch in der Praxis als schwierig und vor allem unzuverlässig und damit als betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen.
Während der Konzepterstellung habe sich die Lage gleich mehrfach geändert. Inzwischen gebe es eine erste gesetzliche Grundlage, die eine SÜV (Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung) grundsätzlich ermögliche. Diese falle unter das Landesrecht und sei rechtlich wie ein Krankenhaus zu behandeln. Das Land Baden-Württemberg hat somit die Planungshoheit. Damit würden sich die Chancen für eine Lösung, passend zu den lokalen und regionalen Gegebenheiten, zwar verbessern, meinte Maren Mauckner. Vorerst würde es jedoch heißen, wieder zu warten. Es bliebe abzuwarten, welche Leistungen ein SÜV genau erbringen darf. Der Stichtag hierfür sei der 31. März 2026. Auch die Vergütung soll bis zu diesem Termin beschlossen werden. Gemeinderat Wolfgang Löhle sähe es gerne, wenn das MVZ in Stühlingen stabilisiert und im Kloster gut aufgebaut würde. Die Frage sei auch hier, wie die Finanzierung läuft. Engagiert sagte er aber: „Wir kämpfen weiter.“