Zwei Kommissare an der Nase herumgeführt, die Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen vorgeführt und das Verfahren am liebsten gleich selbst in die Hand genommen: Der vorsitzende Richter, Martin Hauser, findet deutliche Worte für seinen Eindruck über den immer wieder „frech grinsenden“ Hauptangeklagten im Drei-Delikte-Verfahren.
Es war bereits der dritte Verhandlungstag vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. In dem Verfahren wird gegen den 23-Jährigen und einen weiteren 18-jährigen Angeklagten unter anderem wegen des Vorwurfs der schweren gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Vergewaltigung verhandelt.
Freundschaftsverhältnisse unklar
Am Morgen des dritten Verhandlungstages wurde weiter unter Ausschluss der Öffentlichkeit zum Delikt der Vergewaltigung verhandelt. Am Vor- und Nachmittag sagten zwei Zeugen zum Tatvorwurf der schweren räuberischen Erpressung aus. Den Anfang machte die Hauptsachbearbeiterin des Falls bei der Polizei. Sie war es, die sowohl den Hauptangeklagten als auch den Geschädigten nach der Tat vernahm.
Die Aussagen der beiden damals; immer wieder widersprüchlich. Die Polizistin äußerte gar den Eindruck, der Hauptangeklagte habe nicht konkret auf Fragen antworten wollen und sei stattdessen immer wieder in einen allgemeinen „Redefluss“ gefallen.
Geschädigter kommt unpünktlich
Dass der zeitliche Plan an Verhandlungstagen immer wieder angepasst werden muss, kommt immer wieder vor. Seltener kommt es allerdings vor, dass das Opfer für seine Aussage erst zwei Stunden nach dem eigentlichen Termin vor Gericht erscheint. Zunächst wollte der Geschädigte sogar gar nicht kommen, teilte Hauser nach einer kleinen Unterbrechung am dritten Verhandlungstag mit.
Zum Tatvorwurf der schweren gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lieferte die Aussage des Opfers vor Gericht nur wenig neue Erkenntnisse. Der heute 27-Jährige beschrieb sein Verhalten und auch das der beiden Angeklagten im Nachhinein als „kindisch“. Auch wolle er „niemanden in Schutz nehmen.“ Woher sich Opfer und Mitangeklagter kannten? Aus dem Bahnhofsumfeld Waldshut-Tiengen. Den Hauptangeklagten habe der Geschädigte hingegen erst am Tattag kennengelernt.
Im Drei-Delikte-Verfahren soll es noch mindestens zwei weitere Verhandlungstage geben, über die der SÜDKURIER berichten wird.