Zwei junge Männer müssen sich derzeit vor der ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen verantworten.

In dem Verfahren wird gegen einen 23-Jährigen und einen 18-Jährigen unter anderem wegen des Vorwurfs der Bedrohung, der Vergewaltigung und der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt, teilt Tobias Haselwander, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, mit.

Erst fliegen die Fäuste, dann sticht einer zu

Die beiden Angeklagten sollen im April 2023 ein auserwähltes Opfer ausgeraubt haben. Dafür hätten sie zunächst auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten. Einer der beiden Angeklagten habe ihm dann ein Taschenmesser an den Hals gehalten; der andere Angeklagte habe das Messer schließlich an sich genommen und damit dem Opfer in den Bauch gestochen.

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„Im Anschluss sollen die Angeklagten den Geldbeutel des Geschädigten, in dem sich 90 Schweizer Franken befunden hätten, herausverlangt und ihn zur Abhebung von weiteren 200 Euro von seinem Konto aufgefordert haben – unter der Drohung, sonst erneut zuzustechen“, so Haselwander.

Vier weitere Verhandlungstage folgen

Der 23-jährige Angeklagte soll darüber hinaus im November 2023 einen Lehrer bedroht und im März 2022 eine junge Frau gegen deren erkennbaren Willen zum oralen Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Wie Johannes Daun, Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen, berichtet, soll die Handlung auf dem Spielplatz am Rheinuferweg stattgefunden haben.

Der SÜDKURIER berichtet die weiteren Verhandlungstage am 21. Mai sowie am 26., 27. und 30. Mai.