Zwei junge Männer müssen sich derzeit vor der ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen verantworten.

In dem Verfahren wird gegen einen 23-Jährigen und einen 18-Jährigen unter anderem wegen des Vorwurfs der Bedrohung, der Vergewaltigung und der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt, teilt Tobias Haselwander, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, mit.

Erst fliegen die Fäuste, dann sticht einer zu

Die beiden Angeklagten sollen im April 2023 ein auserwähltes Opfer ausgeraubt haben. Dafür hätten sie zunächst auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten. Einer der beiden Angeklagten habe ihm dann ein Taschenmesser an den Hals gehalten; der andere Angeklagte habe das Messer schließlich an sich genommen und damit dem Opfer in den Bauch gestochen.

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„Im Anschluss sollen die Angeklagten den Geldbeutel des Geschädigten, in dem sich 90 Schweizer Franken befunden hätten, herausverlangt und ihn zur Abhebung von weiteren 200 Euro von seinem Konto aufgefordert haben – unter der Drohung, sonst erneut zuzustechen“, so Haselwander.

Vier weitere Verhandlungstage folgen

Der 23-jährige Angeklagte soll darüber hinaus im November 2023 einen Lehrer bedroht und im März 2022 eine junge Frau gegen deren erkennbaren Willen zum oralen Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Wie Johannes Daun, Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen, berichtet, soll die Handlung auf dem Spielplatz am Rheinuferweg stattgefunden haben.

Per Leiter ins Zimmer des Opfers

Der der Vergewaltigung beschuldigte 23-Jährige wurde am zweiten Verhandlungstag von Richter Martin Hauser befragt. Der Mann sagte aus, das mutmaßliche Opfer über die sozialen Medien kennengelernt zu haben. Daraufhin folgten erste Treffen am Waldshuter Rheinufer. Die damals noch Minderjährige soll ihn auch zu sich nach Hause eingeladen haben, um mit ihm in ihrem Zimmer sexuell aktiv zu sein. Dabei soll sie ihn aber angehalten haben, so die Aussage, mittels einer Leiter über das Fenster in ihr Zimmer zu gelangen. Der Hauseingang sei mit einer Kamera überwacht gewesen und sie hätte verhindern wollen, dass die Eltern etwas von dem Treffen mitbekommen. „Ich wollte aber nicht übers Fenster, ich lehnte das ab“, sagte der Angeklagte zu Hauser.

Daraufhin habe er die Beziehung beendet. Nach drei Monaten aber habe die Frau erneut im Bus getroffen und den Kontakt zu ihr wieder aufgenommen. Bei den Treffen sei, so der Beschuldigte, die Initiative zu Intimitäten – Küsse und Umarmungen – immer von ihr ausgegangen. „Sie hat mir auch immer Knutschflecke am Hals hinterlassen, obwohl ich das nicht wollte“, sagte der Mann aus.

Nach dem gemeinsamen Konsum von Marihuana ist es dann am Waldshuter Rheinufer nahe des Seltenbach-Spielplatzes zu Oralverkehr zwischen den beiden gekommen. „Sie hat von sich aus mir die Hose heruntergezogen und meinen Penis in den Mund genommen“, so die Darstellung des Beschuldigten. „Wenn Sie das selbst nicht gewollt haben, hätten Sie ja Nein sagen und das unterbinden können“, hielt ihm Hauser vor. Er aber entgegnete: „Wenn die Frau will, dann will ich auch.“ Dennoch habe er den Verkerhr nicht genossen und sich hinterher sogar dafür „geschämt“.

Widersprüchliche Aussagen

Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Mann vor Erreichen eines sexuellen Höhepunkts den Oralverkehr von sich aus beendete. „Ich hatte keine Zeit mehr, ich musste einen Kollegen treffen“, erklärte er. Und verwickelte sich in Widersprüche. Zum einen hätten er und die Geschädigte sich „geliebt“, zum anderen hielt er ihr vor, „komisch im Kopf“ zu sein und nannte ihr Gesicht „hässlich“.

Vor dem angeblich von ihr ausgehenden Oralverkehr habe er keinerlei sexuelle Erfahrungen mit Frauen oder Männern gehabt, so der Mann. Gar Sex zu „hassen“, war seine Aussage vor der Jugendkammer des Landgerichts. Hauser aber zog das in Zweifel, konfrontierte ihn mit Aussagen, dass er regelmäßig Kontakt zu Prostituierten pflege. Das stritt der Mann ab.

Die sich anschließende Befragung der Geschädigten, die zur Tatzeit minderjährig war, fand aus Schutz vor deren Intimsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der SÜDKURIER berichtet über die weiteren Verhandlungstage.