Digitalisierung ist in Zeiten von Homeoffice, Homeschooling, vielen internetbasierten Arbeitsgängen in der Wirtschaft und dem immer größeren Hunger von Privathaushalten nach schnellen Datenleitungen in aller Munde. Der Ausbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur wird dringender denn je benötigt. Wer in seiner Kommune kein schnelles Internet anbieten kann, wird sich zukünftig schwertun, neues Gewerbe anzusiedeln und neue Bürger zu überzeugen, heißt es auf der Internetseite des Gemeindetages. Die Corona-Pandemie hat deutlich die Defizite bei den Geschwindigkeiten im Netz aufgezeigt. Wir fragten beim Landesministerium für Digitalisierung in Stuttgart nach den Förderbeiträgen nach.

1. Wie viele Förderanträge wurden in Baden-Württemberg gestellt?

„Der flächendeckende Ausbau von zukunftsfesten Breitbandnetzen zählt zu den zentralen Aufgaben unserer Zeit“, heißt es auf der Internetseite des Landesministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration in Stuttgart. Bis Mitte Juli 2020 wurden für 1.003 von 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg Förderanträge für den Breitbandausbau gestellt, teilt das Ministerium auf Anfrage des SÜDKURIER mit. Die Landesregierung investierte in dieser Legislaturperiode mehr als eine Milliarde Euro in den Breitbandausbau. 2020 flossen 428,6 Millionen in 489 Breitbandprojekte im Land.

2. Wie viele Gemeinden haben noch keine Anträge gestellt?

Bis Mitte Juli 2020 waren 98 Kommunen nicht Gegenstand eines Antragsverfahrens, informiert Katja Walter, Pressereferentin im Innenministerium. Staatliche Beihilfen zum Ausbau digitaler Infrastrukturen dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und können nur in Gebieten eingesetzt werden, in denen eine Unterversorgung mit Bandbreiten unter 30 Mbit/s, ein sogenannter „weißer NGA-Fleck“, vorliegt, erläutert die Pressestelle die Vorgaben für Förderungen. Kommunen oder Zweckverbände können Fördergelder beim Bund und Land beantragen.

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3. Gibt es Unterschiede in der Förderung?

Das Land fördert den Breitbandausbau durch zwei unterschiedliche Programme: eine reine Landesförderung und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes. Der Bund fördert Projekte mit Glasfaser bis zur Hausinnenwand (FTTB) sowie den Ausbau für Schulen, Krankenhäuser sowie für Gewerbegebiete und Häfen, heißt es in der Stellungnahme. Das Land fördert Vorhaben, die vom Bund nicht oder nur teilweise unterstützt werden. Dazu gehören überregionale Backbone-Netze oder der Ausbau von FTTC-Infrastrukturen. Mitverlegungen bei anderen baulichen Maßnahmen werden ebenfalls bezuschusst. Auch für den Fall, dass ein Förderantrag unter die Bagatellgrenze des Bundes fällt, sei eine Landesförderung möglich.

4. Warum gibt es Unterschiede?

Seit 2008 existiere in Baden-Württemberg eine Förderkulisse (Festlegung der Kriterien) für den Breitbandausbau. Seitdem habe sich das Förderprogramm stetig weiterentwickelt. Die Richtlinie des Bundes ist seit 2015 in Kraft. Seit 2016 stellen baden-württembergische Kommunen beim Land Anträge auf Mitfinanzierung der Bundesförderung. Mit der Novellierung der Fördervorschriften für die Landesförderung und die Kofinanzierung zum Bund im Jahr 2019, konnte die Attraktivität der Programme deutlich gesteigert werden, heißt es aus dem Landesministerium. 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt der Bund, das Land legt noch einmal 40 Prozent obendrauf.

5. Profitieren Gemeinden, die später die Förderungen beantragt haben, mehr?

„Den idealen Zeitpunkt für einen Antrag gibt es nicht“, sagt Pressereferentin Katja Walter. Grundsätzlich würden Anträge bewilligt, wenn sie vollständig sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Konkret gefördert werden derzeit überregionale Glasfasernetze (Backbone), Hausanschlüsse und Mitverlegungen sowie der FTTC- und FTTB-Ausbau. Bei der reinen Landesförderung wird die Verlegung von neuen Trassen nur auf öffentlichem Grund bis zur Grundstücksgrenze bezuschusst.