Ein Jungrind und zwei Kühe standen in ihren Exkrementen und drei schon vor längerer Zeit verendete Tiere lagen im Stall. Auf diese gravierenden Missstände bei den Haltungsbedingungen trafen Mitarbeiter des Veterinäramts des Kreises Waldshut sowie die Polizei bei einer Kontrolle eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebs im westlichen Kreis Waldshut am vergangenen Freitag, 28. Mai. Es handelte sich um einen Nebenerwerbslandwirt, der insgesamt sechs Rinder hatte. Drei sind im Stall verendet aufgefunden worden, drei weitere Tiere wurden bei einem Landwirt untergestellt. Ein Jungrind wurde wegen seines schlechten Allgemeinzustandes vom Hoftierarzt eingeschläfert. Wir sprachen mit dem Veterinäramt und der Polizei über den Fall.

Wie kam es überhaupt zur Kontrolle des Landwirts?

Der Landwirt hat die jährlich vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Kontrolluntersuchungen nicht durchgeführt, erklärt Klaus Reuther, Leiter des Veterinäramts im Kreis Waldshut. Deswegen habe das Veterinäramt einen Betriebsbesuch durchgeführt.

Warum war die Polizei dabei?

Bei der Kontrolle des Kuhstalles seien dann drei tote Rinder entdeckt worden. Daraufhin sei dann die Polizei, Fachbereich Gewerbe/Umwelt, aufgrund des Verdachts des Vorliegens einer Straftat, verständigt worden, so Reuther. Straftatbestände werden über die Polizei der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Der Dienstzweig Gewerbe/Umwelt sei die zuständige Ermittlungsstelle, wenn es um Straftaten nach dem Tierschutzgesetz geht, erklärt auch Mathias Albicker, Pressesprecher der Polizei im Kreis Waldshut. „Außerdem kann die Polizei zur Amtshilfe angefordert werden, wenn die speziellen Kenntnisse des Polizeivollzugsdienstes erforderlich erscheinen“, so Albicker.

Wie oft und in welchen Abständen wurde der Landwirt kontrolliert?

Der Landwirt hat laut Klaus Reuther den Betrieb im Jahr 2013 übernommen. Vom Hoftierarzt seien zwischen 2013 und 2019 jährliche Bestandsuntersuchungen auf eine anzeigepflichtige Tierseuche durchgeführt. In diesem Zeitraum erfolgte laut Reuther keine Anzeige wegen schlechter Haltungsbedingungen. Bis zur Kontrolle in der vergangenen Woche sei der Landwirt nicht auffällig gewesen, so Reuther.

Was passiert nun mit den Tieren?

Die drei noch lebenden Rinder sind nun bei einem anderen Landwirt untergestellt und werden dort versorgt.

Und welche Folgen hat dies für den Landwirt?

Die Ermittlungen der Polizei sind in dem Fall noch nicht abgeschlossen, wie Albicker informiert. Nach deren Abschluss wird eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach § 17 Tierschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen erstattet. Vom Veterinäramt wird ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden. Dieses Verbot sei mündlich am Tag des Besuchs ausgesprochen worden. Die drei noch lebenden Rinder seien noch am selben Tag anderweitig untergebracht worden. Dem Landwirt stehe es offen, Rechtsmittel gegen das Tierhalteverbot einzulegen, wie Reuther erklärt. Aber: „Sobald bestandskräftige Urteile vorliegen, werden die Rinder veräußert“, wie Tobias Herrmann, Pressesprecher des Landratsamts erklärt.

Darf der Landwirt weiter Produkte seines Hofes vertreiben?

Auch wenn die Tierhaltung dem Landwirt untersagt werde, könne dieser die Landwirtschaft ohne Tiere weiterbetreiben, so Herrmann „Nach unseren Erkenntnissen hat der Tierhalter keinen Hofladen und geht auch nicht auf einen Wochenmarkt“, sagt der Pressesprecher.

Ab wann gilt das Tierhalteverbot?

Ein Tierhalteverbot wurde mündlich am Tag des Bestandsbesuchs ausgesprochen. Die drei noch lebenden Rinder wurden am Tag des Bestandsbesuchs anderweitig untergebracht. So wurde dem 36-Jährigen keine Frist eingeräumt, wie es bereits in einem vorherigen Fall gewesen war. Ein Hühnerhalter, der seine Tiere gequält hatte, hhatte ein Jahr Zeit gehabt, seine Tierhaltung aufzulösen.

Dem 36-jährigen Landwirt aus einer Gemeinde im westlichen Landkreise stehe es offen, Rechtsmittel gegen das Tierhalteverbot einzulegen, so Herrmann.

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Aus welchem Grund hat der Landwirt seine Tiere vernachlässigt?

Diese Frage bleibt noch unbeantwortet. Denn der Landwirt habe keine Angaben gemacht, warum er seine Tierhaltung vernachlässigt hat. Der Landwirt sei telefonisch in seiner Arbeitsstelle verständigt worden, dass er sofort aufgrund der vorgefundenen Missstände in seiner Tierhaltung auf dem Hof erscheinen soll. „Er ist dann auch zeitnah auf dem Hof erschienen“, so Pressesprecher Tobias Herrmann.

Im Oktober 2020 hat bereits ein Fall von Tierquälerei im Landkreis Waldshut für Aufsehen gesorgt. Die Schweine und Rinder eines Landwirts im östlichen Landkreis sollen knietief in den eigenen Fäkalien gestanden haben. Außerdem soll er vor der Schlachtung mit einer Langwaffe auf die Tiere geschossen haben. Dem SÜDKURIER erklärte der Landwirt daraufhin, warum er das Gewehr dem Bolzenschussapparat vorzog.