Im Prozess um die Vergewaltigung einer Frau in einem Linienbus am Bad Säckinger Busbahnhof hat das Amtsgericht Bad Säckingen das Urteil gesprochen. Es verurteilte einen 47-jährigen Busfahrer und Familienvater aus einer Gemeinde im westlichen Kreis Waldshut wegen dieser Tat und der widerrechtlichen Veröffentlichung persönlicher Daten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Richterin anerkennt schwierige Beweislage

Das Schöffengericht Bad Säckingen unter dem Vorsitz von Richterin am Amtsgericht Stefanie Hauser anerkannte die in Teilen schwierige Beweislage. Es sah jedoch aufgrund der Gesamtbewertung der Tatumstände und Ermittlungsergebnisse neben der widerrechtlichen Veröffentlichung persönlicher Daten auch den Straftatbestand der Vergewaltigung als erwiesen an.

Der damals als Busfahrer arbeitende Angeklagte hatte laut Gericht im August 2020 während einer Fahrerpause am Bad Säckinger Busbahnhof die Frau in einem Linienbus vergewaltigt. Zuvor hatte das Opfer die Herausgabe der Sim-Card aus einem Handy des Angeklagten gefordert.

Der Mann machte heimlich Fotos der Frau und stellte sie ins Internet

Der Angeklagte hatte über einen längeren Zeitraum hinweg intime Fotos der Frau, mit der er eine außereheliche Beziehung unterhielt, ohne Wissen des Opfers gefertigt und auf mehreren sogenannten Fake-Accounts in sozialen Netzwerken geteilt.

Erst drei Jahre später zeigte die Frau die Tat an

Das Opfer brachte die Vergewaltigung erst drei Jahre später im März 2023 zur Anzeige. Im Rahmen einer im Mai 2023 durchgeführten polizeilichen Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden mehrere Handys sichergestellt. Auf diesen konnte die Veröffentlichung der inkriminierten Bilder durch den Angeklagten im Rahmen einer kriminaltechnischen Datenerhebung festgestellt werden. Keine Hinweise gab es dort und auch nicht auf einem ebenfalls beschlagnahmten Computer zur angezeigten Vergewaltigung.

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Wie die Vernehmung des Opfers, erfolgten auch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Anwältin der Nebenklägerin und des Verteidigers des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.