Die Polizei hat an diesem Wochenende im Rahmen der Motorradkonzeption kontrolliert. Die Motorradkonzeption des Polizeipräsidiums Freiburg sieht spezielle Maßnahmen vor, um die Ursachen von Motorradunfällen zu bekämpfen und gegen Motorradlärm vorzugehen. Am Freitag zwischen 16 und 20 Uhr fanden laut Pressemitteilung das Polizeipräsidiums die ersten Kontrollen im Kreis Lörrach im Bereich Weil am Rhein statt. Beanstandet wurden demnach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen drei Autofahrer, zwei davon überholten dabei noch im Überholverbot. Sechs Motorräder wiesen Mängel oder unzulässige Veränderungen auf. Ein Motorrad wurde sichergestellt. Dabei bestehte der Verdacht, dass die eingetragene Drosselung fehlte. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

St. Blasien und Höchenschwand

Am Samstag lag der Schwerpunkt im Landkreis Waldshut. Im Bereich St. Blasien und Höchenschwand waren Polizeikräfte mit zivilen und uniformierten Einsatzfahrzeugen präsent, um auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu achten. Laut Mitteilung kamen Fahrzeuge mit verbauter Videomesstechnik und ein Handlasermessgerät zum Einsatz. Sieben erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen um mindestens 21 Kilometern pro Stunde von Auto- und Motorradfahrern dokumentiert und angezeigt. Zwei Überholverstöße wurde beanstandet, ein Motorrad war unzulässig technisch verändert und zwei Reifen an Motorrädern war nicht mehr vorschriftsmäßig, schreibt die Polizei.

Kreis Lörrach

Im Landkreis Lörrach wurde am Sonntag erneut kontrolliert. Die Kontrollstellen lagen an der B 317 bei Schopfheim-Hausen, an der L 123 bei Wieden und an der L 126 bei Muggenbrunn-Notschrei. Zwölf Fahrer überschritten laut Polizeimeldung die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um mindestens 21 Kilometer pro Stunde, darunter ein Autofahrer. Vier Ertappte müssen mit Fahrverboten rechnen, da sie mehr als 40 Kilometer pro Stunde zu schnell waren. Sieben Motorräder wurden wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel oder unzulässiger Kennzeichenanbringung beanstandet. Einem Motorradfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, da er keinen zulässigen Sturzhelm, sondern einen Stahlhelm trug. Ein Auto war zu tief und hatte eine nicht eingetragene Auspuffanlage. Die Maßnahmen im Rahmen der Motorradkonzeption werden bis Oktober fortgeführt.