Wenn es um den Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern geht, stellt die Herbstzeit dem Gartenfreund eine besondere Herausforderung: Wohin mit dem vielen Grünschnitt? Und vor allem – wohin mit dem ganzen Laub, das bekanntlich von selbst von Bäumen, Hecken und Sträuchern herabfällt? Der Naturschutzbund (Nabu) gibt Auskunft.
Eine Lösung wäre es, Laub und Grünschnitt einfach liegenzulassen, bieten sie doch ein natürliches Umfeld für Insekten und allerlei Kleintiere. Eine gute Idee jedoch nur auf den ersten Blick: Denn sammelt sich immer mehr Laub für lange Zeit auf der Rasenfläche und den Beeten, behindert es die Licht- und Luftzufuhr für die darunterliegenden Pflanzen, sagt der Nabu auf seiner Homepage. Dies könne zu den bekannten gelblich-braunen Flecken im Gras führen, ein unschönes Zeichen für Schimmel im Rasen. Wird das Laub von Tag zu Tag dann immer dichter, staut sich darunter auch die Herbstfeuchtigkeit und es kann sogar zu einem Pilzbefall kommen.

Darüber hinaus sind vor allem die Gehwege im Herbst vom Laub freizuhalten. Liegt ein Grundstück an einer Straße oder einer Zufahrt, besteht die Pflicht, den Bürgersteig und Wege zu räumen. Denn auf dem nassen Laub besteht hohe Rutschgefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Rechen, Rasenmäher, Mulcher oder Laubbläser – wann kommen sie zum Einsatz?
Gute Gründe also, das Laub wahlweise mit einem Rechen oder Laubbesen einzusammeln oder mit dem Rasenmäher zu zerkleinern. In einem Laubfangsack gesammelt, kann es dann als Mulch oder Kompost eingesetzt werden, der dem Boden und den Pflanzen wertvolle Nährstoffe liefert. Mit einem Mulchmäher kann das Laub auf dem Rasen sogar so fein zerkleinert werden, dass es nicht mehr aufgefangen werden muss, sondern kleingehäckselt auf der Grünfläche liegen bleiben kann. Allerdings darf die Laubmenge in beiden Fällen nicht übermäßig groß sein, da die Messer der Mäher das Laub sonst nicht mehr ausreichend zerkleinern können.

Seit einer Reihe von Jahren ist vielerorts der Laubbläser im Einsatz. Einst für große Flächen entwickelt, kommt er nun auch oft im heimischen Privatgarten zum Einsatz. Das spart zwar viel Zeit und Mühen, ist aber für die Natur nicht zu empfehlen.

Denn mit dem Laubbläser wird nicht nur das lästige Laub zur Seite geschaffen, sondern auch, was auf den Grünflächen so alles kreucht und fleucht. Das schädige nachhaltig die Insektenwelt, Boden und Beete, sowie in der Folge Kleintiere wie Igel, Kröten oder Molche, so der Hinweis des Nabu.
Wohin mit Laub und Grünschnitt?
Was tun also mit Grünschnitt und Laub? In kleineren Mengen kann es ruhig an Ort und Stelle verbleiben, gibt der Nabu Auskunft. Sammelt es sich mit der Zeit jedoch zu einem kleinen Berg an, hilft als Erstes die freundliche Frage beim Nachbarn – erlaubt dieser doch manchmal gerne, einen Sack Grünschnitt auf seinem Komposthaufen zu entsorgen.

Wird es dann jedoch tatsächlich zu viel und bietet der eigene Garten noch eine freie Ecke, ist im Baumarkt das Material für einen eigenen Kompost- oder Mulchhaufen schnell besorgt. Mit wenig Werkzeug und einem bisschen handwerklichen Geschick sind die Einzelteile dann einfach montiert.
Laub- und Grünschnitt kostenlos entsorgen
Im Landkreis Waldshut gibt es zwei Kompostierungsanlagen, in denen Grünabfälle privater Haushalte kostenpflichtig abgegeben werden können. Dort werden Laub und Grünschnitt zu hochwertigem Kompost für den Einsatz in der Natur verarbeitet. Sie befinden sich in Bad Säckingen im Murger Weg 8 und im Recyclinghof Küssaberg im Unteren Riedäcker 25.
Darüber hinaus gibt es im Landkreis Waldshut neun dezentrale Grünschnittsammelstellen. Diese finden laut Landratsamt sich in Albert, Wallbach mit der Grünschnittstelle Brennet, in -Engelschwand, Grafenhausen, Tiefenhäusern, Jestetten und Murg sowie in Sankt Blasien, Stühlingen, Todtmoos und Ewattingen. Dort können Hecken und Rasenschnitt, Abraum von Beeten sowie Balkonpflanzen, Laub und Baumholz von Privatleuten bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern pro Woche unentgeltlich abgegeben werden. Alle Adressen und sonstigen Informationen zu diesen Abgabestellen finden sich auf der Homepage www.abfall-landkreis-waldshut.de.
Grünabfälle im heimischen Garten einfach zu verbrennen, ist übrigens grundsätzlich nicht gestattet. Für etwaige Ausnahmen, wie sie für Landwirte gelten können, empfiehlt es sich, mit dem Rathaus Kontakt aufzunehmen, um sich über die gültigen Bestimmungen zu informieren.
Der kräftige Rückschnitt ist bis Ende Februar erlaubt
Starke Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern oder Hecken dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz übrigens nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erfolgen. Ab dem März muss sich der Gartenfreund dann auf vorsichtige Eingriffe beschränken. Ansonsten dienen Bäume, Hecken und Sträucher von März bis September der Vogelwelt als wertvolle Nist- und Brutstätten, wo sie möglichst ungestört bleiben sollten.
Wer den fliegenden Gesellen auch zwischen Oktober und Februar etwas Guten tun will, sollte ab dem März beim Grünschnitt nach der Devise „weniger ist mehr“ verfahren – denn nach abgeschlossener Familienplanung dienen Bäume, Hecken und Sträucher den Vögeln als sichere Rückzugsgebiete vor Feinden.