In den Zollämtern an den Grenzübergängen zur Schweiz werden seit Dienstag, 2. Juni, wieder Ausfuhrscheine abgestempelt. Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamts Singen, zuständig für die Grenzübergänge von Konstanz bis Bad Säckingen, bestätigt auf Nachfrage: „Es dürfen alle einkaufen, die einen triftigen Grund zur Einreise haben, und die Papiere werden wieder abgestempelt.“ Gleiches gilt auch für das Gebiet des Hauptzollamts Lörrach. Aber: Mal eben zum Einkaufen über die Grenze fahren, ist weiterhin noch nicht erlaubt.

Beruf, Schule oder Arzttermin

Laut Verordnung der Bundespolizei mit den seit dem 16. Mai geltenden Erleichterungen des grenzüberschreitenden Verkehrs sind triftige Gründe etwa berufs- und schulbedingt, familiär oder medizinischer Art.

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Zum Beispiel dürfen Berufspendler aus der Schweiz in Deutschland einkaufen und den Ausfuhrschein auf dem Rückweg vom Zöllner abstempeln, damit die Mehrwertsteuer beim nächsten Besuch in den Geschäften wieder erstatten lassen. Alle anderen müssen sich noch zwei Wochen gedulden.

Keine privaten Ausfuhren seit Mitte März

Wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie und der vorübergehenden Grenzschließungen konnten seit Mitte März keine Bestätigungen für private Ausfuhren mehr erteilt werden. Mitte des vergangenen Monats sind die Verordnungen für den grenzüberschreitenden Verkehr gelockert worden. Allerdings haben sich die Länder darauf geeinigt, die Binnengrenzkontrollen bis zum 15. Juni zu verlängern.

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Frühestens ab diesem Datum ist die Grenze auch für den Einkaufstourismus wieder geöffnet.

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