Die Grenzkontrollen sind zwar gelockert, der Einkaufstourismus aber ist nach wie vor verboten. Nur: Wie gut halten sich die Schweizer daran? Ein Blick auf die Hotspots an der Grenze.
Eine Topfpflanze aus Bad Säckingen
Zuerst in Bad Säckingen, auf dem Parkplatz vor einem Großverteiler. Ein Mann aus Oeschgen hat in einem Baumarkt gerade eine Topfpflanze gekauft. Jetzt wolle er noch beim Discounter vorbei und „mal schauen, was so im Angebot ist. Vielleicht nehme ich noch ein bisschen Butter mit“, erzählt er und fügt angesichts dieser bescheidenen Mengen an: „Das kann man doch nicht Einkaufstourismus nennen.“
Doch bescheidene Menge hin oder her: Der Mann hatte eigentlich keinen triftigen Grund zur Einreise nach Deutschland. Er wurde nicht erwischt, weil die deutschen Grenzbeamten inzwischen nur noch stichprobenartig kontrollieren. Bei der Rückreise in die Schweiz aber droht ihm eine Buße, sollten ihn die Beamten der Eidgenössischen Zollverwaltung kontrollieren.
Deutsche mit Schweizer Nummernschild
Der Fall des Manns aus Oeschgen ist nicht er einzige. Der Augenschein vor Ort zeigt allerdings: Die Parkplätze vor den Einkaufstourismus-Hotspots sind nicht nur leerer als vor Corona. Es sind auch deutlich weniger Schweizer Kennzeichen zu sehen – an diesem Nachmittag sind es wohl rund zehn Prozent. Und die Autos mit Schweizer Kennzeichen müssen auch nicht unbedingt Schweizern gehören. „Ich bin deutscher Grenzgänger, ich darf hier einkaufen“, sagt etwa ein Mann um die 40. Er parkt seinen weißen Kombi mit Aargauer Nummernschild, seinen Firmenwagen, vor einem Bad Säckinger Lebensmittelmarkt.
Ein älteres Ehepaar entsteigt einem Chrysler, ebenso im Aargau zugelassen. „Wir wollen ein Paket auf die Post bringen“, erzählen die beiden, die in Stein wohnen. Coronaschutzmasken für die Tochter, die in Dortmund wohnt, seien darin. Einkaufen wollten sie eigentlich nicht, „nur Lakritz und Remouladensauce – das bekommen wir in Stein nicht so.“ Aber das gehe in Ordnung, sei mit dem Zoll abgemacht. „Sonst kaufen wir eigentlich immer in der Schweiz ein“, beteuert die Frau.
Katzenfutter aus Laufenburg
Im badischen Laufenburg beim Einkaufscenter Laufenpark zeigt sich das gleiche Bild. Auch hier sind vereinzelt Schweizer Nummernschilder zu sehen – aber auch hier scheint kaum jemand nur wegen des Einkaufs da zu sein. Oder zumindest gibt das niemand einfach so zu.
Eine Deutsche, die in Muri wohnt, hat nach eigenem Bekunden die Grenze wegen eines Zahnarzttermins überschritten. Jetzt nimmt sie, bevor sie wieder den Heimweg antritt, noch eine Packung Katzenfutter aus dem Drogeriemarkt mit. Nur diese Sorte alleine fresse das Tier. „Ich gehe mal davon aus, dass das in Ordnung ist. Ich bin ja nicht nach Deutschland eingereist, um einzukaufen. Sonst hätte ich mich das gar nicht getraut“, sagt sie.
Der Einkauf interessiert erst den Schweizer Zoll
Katharina Kessler, Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, gibt ihr Recht: „Die Einreise ist wegen eines Arzttermins erfolgt. Und deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz Schweiz brauchen ohnehin keinen triftigen Grund zur Einreise.“
Warum sie in Deutschland waren, interessiert aber beim Zurückkommen die Eidgenössische Zollverwaltung. Erfolgte die Fahrt nach Deutschland ausschließlich, um dort einzukaufen, ist das verboten. „Dann muss man mit einer Buße in der Höhe von 100 Franken rechnen, unabhängig von der Menge der gekauften Produkte“, so Mediensprecher Matthias Simmen. Am Auffahrtswochenende seien gesamtschweizerisch 100 solcher Bußen verhängt worden. Simmen: „Das liegt also auf tiefem Niveau.“
Kein Bußgeld fürchten muss auch ein Mann aus Eiken. Er hat sich in Laufenburg mit Lebensmitteln für sicher über 50 Euro eingedeckt. Und auch er hatte einen triftigen Grund zur Einreise: „Ich musste, weil ich Deutscher bin, auf das Finanzamt in Bad Säckingen.“