Zu empfindlichen Strafen hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Bad Säckingen jüngst zwei Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren verurteilt, die sich mindestens ein illegales Rennen quer über den Hotzenwald geliefert haben. Der Vorfall war im Zuge ganz anders gearteter Ermittlungen gegen einen der beiden Männer ans Licht gekommen, wie Polizeisprecher Mathias Albicker auf Nachfrage des SÜDKURIER darstellte.

Konkret lautete der Vorwurf auf Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Dieses habe bereits im Jahr 2020 stattgefunden, der eine Verurteilte sei mit einem nicht zugelassenen Motorrad gegen das hochmotorisierte Auto des zweiten Delinquenten angetreten, so Albicker. Zusätzlich habe der Motorradfahrer auch keinen Führerschein besessen.

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Ans Licht gekommen sei die Sache aber erst später infolge anderweitiger Ermittlungen gegen den Motorradfahrer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, schildert Albicker: „In diesem Zuge wurde eine Action-Kamera sichergestellt, mit der das Rennen gefilmt worden war.“

Demnach seien die Delinquenten riskant und verkehrswidrig auf der kurvenreichen Strecke unterwegs gewesen. Unter anderem hätten sie mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 60 km/h überschritten, so Albicker weiter.

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Mit einiger zeitlicher Verzögerung aufgrund des anhängigen Betäubungsmittel-Verfahrens gab es nun die Quittung: Der Motorradfahrer wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sowie eines Betäubungsmitteldelikts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung und einer zehnmonatigen Fahrerlaubnissperre verurteilt. Das Urteil sei bereits rechtskräftig wie Albicker erklärt.

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Ebenso rechtskräftig ist der gegen den Autofahrer beantragte Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Dieser beinhaltet eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen sowie die Einziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre zur Wiedererteilung für fünf Monate. „Somit muss der Mann knapp zwei Netto-Monatsgehälter als Strafe berappen“, verdeutlicht Albicker.

Für die Betroffenen sei die Bestrafung natürlich eine äußerst bittere Pille. Die Polizei hingegen hofft vor allem auf den abschreckenden Effekt solcher Urteile: „Es zeigt, dass die Gesetzeslage kein stumpfes Schwert ist, sondern dass es richtig weh tut, wenn man zur Verantwortung gezogen wird.“