Die Frau hatte am Montag in der Urichstraße in Karsau an einer Wohnungstüre geklingelt, die von einem kleinen Mädchen geöffnet wurde. Als das Mädchen die Türe wieder schließen wollte, hinderte die Frau sie daran, indem sie ihren Fuß dazwischen stellt.
Daraufhin biss der Hund der Familie ihr ins Bein. Auf der Facebookseite Polizeiticker hat nun eine Nutzerin geschrieben, dass die Hundehalter eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen habe.
Zu dieser Aussage äußerte sich die Polizei auf Nachfrage nicht. Laut einem Sprecher der Polizei Lörrach wäre eine Anzeige vonseiten der Bettlerin gegenüber der Familie jedoch theoretisch möglich, da der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung durch unterlassene Hilfeleistung bestehe.
Zugleich habe aber auch die Bettlerin selbst eine Straftat, nämlich Hausfriedensbruch, begangen. Sollte die Bettlerin eine Anzeige stellen, müsste dieser zwar nachgegangen werden, so der Sprecher, seiner Meinung nach hätte sie im vorliegenden Fall aber eher wenig Aussicht auf Erfolg.
Die Diskussion auf der Facebookseite der SÜDKURIER-Lokalredaktion Rheinfelden können Sie hier nachlesen.