Es fällt nicht leicht, der wachsenden Zahl von Vergnügungsstätten in der Großen Kreisstadt Einhalt zu gebieten. Ganz ausschließen lassen sich Spielhallen und Wettbüros in einem Mittelzentrum nicht, aber mit einem städtebaulichen Konzept, das sich ordnungsrechtlich auswirkt, findet sich doch ein Hebel zur Regulierung. Diesen will die Kommunalpolitik jetzt bewegen. Dabei geht es vor allem darum, einem Abwärtstrend im Stadtzentrum zu begegnen, damit die Friedrichstraße ihre Zentrumsqualität behält.
Die Mitglieder der Ausschüsse Bau- und Umwelt sowie Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sprachen sich am Dienstag einstimmig für den von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) erarbeiteten Entwurf für ein Vergnügungsstättenkonzept als Handlungsempfehlung aus, was noch im Einzelnen diskutiert wird. Im nächsten Schritt muss der Gemeinderat das Vorgehen beschließen. Zum von allen Fraktionen gewünschten Lenkungsschritt, der als überfällig gilt, gehört eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach dem Baugesetzbuch.
Markus Hertner (GMA) legte einen umfassenden Übersichtsbericht in der Sitzung vor, der aufzeigt, dass das Stadtgebiet auf „die Datenlage abgegrast“ wurde (Hertner). Grundsätzlich handelt es sich bei Vergnügungsstätten um Gewerbebetriebe, die je nach Typus besondere Genehmigungen benötigen.
Nach der Baunutzungsverordnung sind Spielotheken und Wettbüros auch in Kerngebieten (Innenstadt) zulässig sowie in Mischgebieten. Einschränkungen bestehen allerdings bei den geforderten Abständen von 500 Meter zu sensiblen Einrichtungen wie Schulen. Dieser Radius gilt jedoch nicht bei Kindergärten und Grundschulen, weil Spielanlagen oder Wettbüros erst mit 18 Jahren besucht werden dürfen.
Stadt befürchtet Attraktivitätsverlust
Die Rechtslage lässt laut Konzept immerhin Spielräume bei der Steuerung in einem für Rheinfelden wichtigen Punkt: dem Attraktivitätsverlust. Der könnte eintreten, wenn der traditionelle Einzelhandel, etwa in der Friedrichstraße durch Vergnügungsstätten verdrängt wird und die Nutzungsvielfalt darunter im Zentrum leidet. Zu diesem als „Trading-Down-Effekt“ bezeichneten Prozess bezieht sich das Konzept auf verschiedene Gerichtsurteile.
Aus Sicht der Kommunalpolitik stellt sich eine Vergnügungsmeile seit Längerem als Widerspruch zu städtebaulichen Entwicklungszielen im Zentrum dar, weil der im Zentrenkonzept angepeilte Ausbau des Einzelhandels nicht mehr zum Zuge käme. In der Sitzung wurde als Planungsinstrument angesprochen, dass Vergnügungsstätten nach dem Beispiel anderer Kommunen auch auf Untergeschosse oder Obergeschosse von Geschäftshäusern festgelegt werden könnten. Damit bliebe das Erdgeschoss als attraktives Ladenangebot erhalten.
Spielhallen nur noch in fünf Gebieten
Als Leitlinie empfiehlt das Vergnügungsstättenkonzept fünf Gebiete, die sich für Wetteinrichtungen und Spielotheken eignen: Das Gewerbegebiet Nollinger Kreuz oberhalb der Gewerbeschule, das Industriegebiet Herten-West, der Industriebereich Hertener Loch sowie das Gewerbegebiet Grendelmatt II, außerdem die Innenstadt mit eingeschränkter Nutzung. Um die Stadtentwicklung im Bahnhofsumfeld von Güter- und Elsa-Brändström-Straße voranzubringen, verfolgt die Verwaltung im Rahmen des Sanierungsprogramms in Verbindung mit dem angepeilten Geschäftskomplex Afshar konkret die Überlegung, die Spielhalle an der Sängerhalle ins Gewerbegebiet Grendelmatt II (Peter-Krauseneck-Straße zu verlagern, was dort planungsrechtlich machbar erscheint. Durch eine Verlagerung wäre ein Kernstück im Sanierungsgebiet-West frei für einen neuen attraktiven Komplex Einkaufen, Dienstleistung und Arbeiten.