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Mit den Beschlüssen von Bund und Ländern geht Deutschland ab Mittwoch wieder in den Lockdown. Bis zum 10. Januar schließen Kitas und Schulen sowie der Einzelhandel, mit Ausnahme von Geschäften wie Supermärkten, Apotheken oder Drogerien. Um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern, gilt zudem eine Kontaktbeschränkung. Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt findet diese Regeln nachvollziehbar. Die Stadt hat wie schon im Frühjahr eine Notbetreuung eingerichtet, die städtischen Einrichtungen schließen ebenfalls.

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  • Kindergärten und Schulen: Wie bereits im Frühjahr gibt es in Rheinfelden für die Bereiche Kitas und Schulen eine Notbetreuung. Die Anfragen hierzu werden zentral über die Homepage der Stadtverwaltung gesammelt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Grundsätzlichen Anspruch auf die Notbetreuung haben demnach Kinder bis einschließlich Klasse sieben, bei denen beide Erziehungsberechtigte (oder eben die oder der Alleinerziehende) von Seiten des Arbeitgebers als unabkömmlich gelten. Hierzu brauche es eine Bescheinigung. Dieser Anspruch für die Notbetreuung gelte für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Die Verwaltung bittet in ihrer Mitteilung aber darum, „die Notbetreuung wirklich nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen“. Alle Informationen zur Antragsstellung für eine Notbetreuung sind auf der städtischen Homepage unter www.rheinfelden.de/Notbetreuung abrufbar.
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  • Tourist-Info und Stadtbibliothek: Vom Lockdown ab dem 16. Dezember ebenfalls betroffen sind die Tourist-Info und die Stadtbibliothek. Beide Einrichtungen schließen laut der Mitteilung ab Mittwoch. Die Tourist-Info bleibe bis zum 10. Januar geschlossen, die Stadtbibliothek bis zum 11. Januar. Ab dem 16. Dezember sei zudem auch die Rückgabebox der Stadtbibliothek geschlossen. Die Leihfristen aller entliehenen Medien würden automatisch bis zum 30. Januar verlängert. Säumnis- und Mahnentgelte würden auf dem bisherigen Stand eingefroren. „Wir bedauern es sehr, dass wir schließen müssen, hoffen aber, dass unsere Kunden fleißig unser digitales Angebot nutzen“, wird Bibliotheksleiterin Andrea Strecker zitiert. Mit den persönlichen Zugangsdaten habe jeder Nutzer kostenfrei Zugang zu den digitalen Angeboten, mehr Informationen gibt es auf der Website www.stadtbibliothek-rheinfelden.de.
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  • Rathaus und Bürgerbüro: Um der Aufforderung des Landes nach einer Kontaktreduzierung auch im Arbeitsleben nachzukommen, werden laut Stadtverwaltung auch das Rathaus, das Bürgerbüro sowie das Soziale Kompetenzzentrum vom 24. bis zum 31. Dezember geschlossen. Ab dem 4. Januar seien „in ganz dringenden Angelegenheiten“ Vorsprachen mit einem Termin möglich. Eine telefonische Terminvereinbarung für Anliegen des Bürgerbüros ist ab dem 4. Januar wie bisher unter 07623/954 04 möglich. Auch das Jugendhaus und die Jugendtreffs seien bis 10. Januar geschlossen.
  • Ortsverwaltungen: Die Ortsverwaltungen Nordschwaben und Herten sind vom 23. Dezember bis 3. Januar geschlossen, in Karsau, Minseln und Eichsel schließen die Ortsverwaltungen ebenfalls am 23. Dezember und öffnen am 7. Januar wieder. Erst am 24. Dezember schließen die Ortsverwaltungen in Degerfelden und Adelhausen, Degerfelden bis 4. Januar und Adelhausen bis 8. Januar. Aber auch bei den Ortsverwaltungen bittet die Verwaltung darum, nur in dringenden Fällen einen Termin zu vereinbaren.
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  • Das sagt der Oberbürgermeister: Die von Bund und Ländern getroffenen Regelungen zu Weihnachten und Silvester kann Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt nachvollziehen. „Es ist niemandem damit geholfen, wenn bei einer weitergehenden Lockerung die Fallzahlen nach den Feiertagen wieder explodieren“, wird der Oberbürgermeister eberhardt zitiert. In seinen Augen sei es wichtig, dass Weihnachten im engsten Familienkreis gemeinsam gefeiert werden kann – und dies ließen die Beschlüsse zu. Dass Feuerwerk und Versammlungen an Silvester verboten sind, ist für Bürgermeister Klaus Eberhardt „eine konsequente Fortführung des Lockdowns“. Wie auch bisher würden Polizei und Ordnungsdienst die Einhaltung der Regeln überwachen und Verstöße konsequent mit Bußgeldern ahnden.