Fünf bis sechs Anrufe erreichen Stefanie Peitz täglich, berichtete die Vorsitzende des Gutachterausschusses in der jüngsten Bau- und Umweltausschusssitzung des Rheinfelder Gemeinderats. Die Frage am anderen Ende der Leitung: „In welcher Zone liegt mein Grundstück?“ Wegen der Grundsteuerreform mussten neue Bodenrichtwerte ermittelt werden. Dazu wurde durch den Gutachterausschuss ein neues Zonenraster über Rheinfelden, Schwörstadt und Grenzach-Wyhlen gelegt.
Als „immensen Aufwand“ bezeichnete Oberbürgermeister Klaus Eberhardt die neue Festlegung der Bodenrichtwerte, die zu einer gerechteren Erhebung der Grundsteuer beitragen sollen. Mit Hilfe von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen aber auch Luftaufnahmen und zahlreichen Begehungen vor Ort hat der Gutachterausschuss um Stefanie Peitz sämtliche Grundstücke von Rheinfelden, Schwörstadt und Grenzach-Wyhlen erfasst und neu strukturiert. 780 Arbeitsstunden waren notwendig, um das neue Raster über die drei Kommunen aufzusetzen. Peitz: „Beschwerden haben wir bisher noch nicht erhalten.“ Oberbürgermeister Klaus Eberhardt sagte scherzhaft: „Warten Sie auf die ganzen Klagen, wenn der Steuerbescheid erst einmal vorliegt.“
Vor der neuen Einteilung waren die Grundstücke von Rheinfelden und Schwörstadt in 100 Zonen zusammengefasst – nun sind es 500. In Grenzach-Wyhlen waren es ursprünglich 67 Zonen – 112 zählt die Doppelgemeinde jetzt. Besonders eindrücklich zeigt sich die Änderung am Beispiel Warmbach. Denn der gesamte Stadtteil war bislang eine einzige Zone. Durch die Berücksichtigung von Einzelmerkmalen der Grundstücke ist Warmbach nun aber in insgesamt zehn Zonen unterteilt. Unterschiedliche Zonen bedeuten unterschiedliche Preise. Jede Zone hat ihren eigens berechneten Durchschnittswert pro Quadratmeter, dieser wiederum fließt bei der Berechnung der Grundsteuer ein. „Es wird den Punkt geben, da werden sich die Bürger fragen, warum zahle ich so viel mehr als mein Nachbar?“, gab Dieter Meier (CDU) mit Blick in die Zukunft zu bedenken. Dort wo relativ gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen, werden Grundstücke in Zonen zusammengefasst. Je nach Zone können sich die Bodenrichtwerte stark voneinander unterscheiden – was später zu Differenzen bei der Grundsteuer führen kann – wenn zwei Nachbarn ihre Grundstücke beispielsweise in zwei verschiedenen Zonen haben. In der vom Gutachterausschuss festgelegten Zone „Karl-Fürstenberg-Straße Nord“ wurde ein Bodenrichtwert pro Quadratmeter von 500 Euro ermittelt, die Zone „Warmbach Mitte“ ist mit 285 Euro ausgewiesen und die Zone „Robert-Bosch-Straße“ mit 105 Euro. Während in Schwörstadt die Zone „Bonhoefferring“ mit 205 Euro ausgewiesen ist, kommt die Zone „Ortskern Dossenbach“ auf 145 Euro. In Grenzach-Wyhlen wurde für die Zone „Neue Mitte Grenzach“ ein Bodenrichtwert von 440 Euro ermittelt und für die Zone „Rathaus Kirche Grenzach“ ein Wert von 100 Euro. Wichtig hierbei: Der Bodenrichtwert entspricht nicht dem Verkehrswert des Grundstücks, er sagt also nichts darüber aus, welchen tatsächlichen Wert das eigene Grundstück hat, auf dem Haus und Hof stehen.
Stadtrat Jörg Moritz-Rheinbach (Sören) hob in der Diskussionsrunde den positiven Effekt der neuen Zonen-Zuordnung hervor: „Die nun bunte Zonierung entspricht mehr der Wirklichkeit – das sieht man gut am Beispiel Warmbach.“ Stadtrat Rainer Vierbaum (CDU) stellte mit Blick auf die erbrachten 780 Arbeitsstunden des Gutachterausschusses, die nötig waren, um die Zonen zu gliedern, die Frage: „Wer bezahlt das?“ Bauamtsleiterin Christiane Ripka, erklärte dazu, dass die Kosten von den drei betreffenden Kommunen getragen werden müssen. Die Aufteilung orientiert sich an der Einwohneranzahl und Anzahl der Gutachten.