Wegen räuberischen Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und weiterer Diebstähle wurde ein 22-jähriger Mann zu insgesamt 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Zwar hatte der Mann schon etliche Vorstrafen, die waren jedoch so geringfügig, dass er noch nie vor Gericht gestanden hatte.

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„Das Verfahren war geprägt von einem jungen Mann, der erkennbar überfordert ist mit den Anforderungen des Lebens in Deutschland“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Christoph Gadesmann, in der Urteilsbegründung. Er fuhr fort: „Der Angeklagte ist nicht integriert, er spricht die Sprache nicht, seine gesundheitliche Situation ist angespannt. Das zeigt sich in den Straftaten, die er fortlaufend begeht.“ Diese Straftaten waren aber vor allem kleine Ladendiebstähle und Zugfahrten ohne Fahrschein. Einmal hat er ein Fahrrad gestohlen, ein anderes Mal wurde er mit einer kleinen Menge Marihuana erwischt, er hat Polizisten beleidigt und einmal erhielt er wegen eines gewalttätigen Streits eine Strafe.

Nun jedoch hatte er die Schwelle zu einer schwerwiegenden Straftat überschritten. Wie bereits berichtet, griff er am 2. April 2020 in einem Lebensmittelmarkt in Rheinfelden Zigaretten und eine Flasche Limonade aus den Regalen und wollte das Geschäft verlassen, ohne zu bezahlen. Die stellvertretende Marktleiterin, die ihn aufhalten wollte, stieß er zur Seite. Damit wurde aus dem geringfügigen Diebstahl ein räuberischer Diebstahl – ein Verbrechen, das mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich zieht.

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Staatsanwalt und Gericht waren sich jedoch einig, dass es sich um einen minder schweren Fall handelte, da die Gewaltanwendung relativ gering war und die Frau nicht verletzt wurde. Deshalb erschienen sechs Monate Freiheitsstrafe dafür als ausreichend.

Am 4. Mai 2020 hatte der Angeklagte bei der Asylbewerber-Unterkunft in Rheinfelden gegenüber Polizisten Widerstand geleistet. Außerdem wurden dem 22-Jährigen drei Ladendiebstähle zur Last gelegt, die er im Dezember 2020 und April 2021 in Lörrach begangen haben soll.

Psychisch auffällig

Der psychisch auffällige und kognitiv eingeschränkte Angeklagte hatte sich bis vor Kurzem in stationärer psychiatrischer Behandlung befunden. Er war als 15-Jähriger von Gambia nach Europa geflohen und auf der Flucht auf schwerste Weise misshandelt worden. Aufgrund dessen hatte ihm ein psychiatrischer Gutachter bezüglich der Aggressionsdelikte eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Hinsichtlich der Diebstähle, zu denen der Angeklagte gesagt hatte, er begehe sie, weil er nur 150 Euro im Monat bekomme und das nicht reiche, sei er hingegen voll schuldfähig, so der Psychiater.

Das berücksichtigte das Schöffengericht in seinem Urteil. Aus formalrechtlichen Gründen mussten jedoch einige frühere Strafen einbezogen werden. So kam das Gericht auf insgesamt 18 Monate, wobei es einen Monat unter der Forderung von Staatsanwalt Bernhard Bitzenhofer blieb. Verteidiger Waldemar Efimov hatte insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe beantragt. Er war der Meinung, der räuberische Diebstahl sei nicht eindeutig nachgewiesen, und er hatte auch Zweifel, ob die polizeiliche Diensthandlung, gegen die sich der Angeklagte gewehrt hatte, rechtmäßig gewesen sei. Diese Auffassungen teilte das Gericht nicht. Wie von Staatsanwalt und Verteidiger beantragt, setzte es die Strafe aber zur Bewährung aus. „Der Angeklagte war noch nie vor Gericht, er hat bisher immer Strafbefehle erhalten, und es ist fraglich, ob er das überhaupt verstanden hat“, so Richter Gadesmann. Bei einer ersten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sei die Aussetzung zur Bewährung die Regel.