Das Landesverkehrsministerium weist die Vorwürfe des Bundes zurück, Informationen zum Planfeststellungsverfahren der A98.5 nicht weitergereicht zu haben. Wie aus einem Schreiben des Ministerialdirektors Uwe Lahl an den Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Michael Güntner, hervorgeht, gebe es keine weitere Begründung für den vorgeschlagenen 390-Meter-Tunnel.

Für diese Lösung setze sich das Land nachdrücklich ein. „Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens neuen fachlichen Argumente hinsichtlich der Offenlandkorridore und des Lärmschutzes haben wir Ihnen bereits mit dem Vorlagebericht zur Tunnelvariante mit 390 m Länge vorgetragen“, so Lahl in dem Schreiben von Donnerstag. Weitere Begründungen könnten nicht gegeben werden. „Es ist daher auf der vorhandenen Faktenlage zu entscheiden. Diese Entscheidung muss politisch getroffen werden.“

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Die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg habe dem Verkehrsministerium zu verstehen gegeben, dass nicht ausschließlich die Einzelbewertung der Schutzgüter relevant sei. Die Abwägungsentscheidung sei vielmehr aus dem Zusammenwirken der Schutzgüter und der Zumutbarkeit für den Vorhabenträger, einen erhöhten Aufwand zur Reduzierung der Auswirkungen zu betreiben, zu treffen. Deshalb sehe das RP die Genehmigungsfähigkeit der Antragstrasse mit einer Tunnellänge von 79 Meter nicht gegeben und plädiere für eine deutlich längere Variante.

Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg habe zum 1. Januar 2021 alle Verwaltungsaufgaben der Autobahnen an die Autobahn GmbH des Bundes abgegeben. „Das Fortschreiten der Planung und des Baus der Hochrheinautobahn A 98 ist für das Land jedoch weiter eine sehr wichtige Entwicklung, die ich weiter begleiten und unterstützen möchte“, so Lahl in seinem Schreiben weiter.

Zudem habe das Land ja auch weiterhin die Zuständigkeit für Planfeststellungsverfahren im Bereich der Autobahnen. Zum Austausch der Positionen und zur Lösungsfindung schlägt Lahl ein gemeinsames Gespräch mit Güntner und Regierungspräsidentin Schäfer vor.