Schopfheim Die Städte Weil am Rhein und Lörrach sind Schopfheim bereits einen Schwimmzug voraus. Beide Städte haben ihre Haus- und Badeordnung für ihre Bäder – Laguna Badeland und Parkschwimmbad – bereits verschärft. Jetzt will auch die Stadt Schopfheim kurz vor Saisonstart nachziehen.

Die derzeit gültige Haus- und Badeordnung für das Freibad Schopfheim stammt vom 15.¦April 2021, ist also noch nicht sonderlich alt. Umso mehr stellt sich die Frage: Warum soll diese jetzt geändert werden? In der Gemeinderatsvorlage für die nächste Sitzung heißt es dazu verklausuliert, dass jetzt im Februar abermals ein Treffen mit Verantwortlichen der umliegenden Bäder Schopfheim, Rheinfelden und Weil am Rhein stattgefunden habe. Bei diesem Austausch hätten sich „Berichte über die Probleme und Herausforderungen mit Badegästen aus Frankreich weitestgehend gedeckt“. Anfang April habe Bürgermeister Dirk Harscher zudem ein telefonisches Abstimmungsgespräch mit den Stadtwerken Lörrach geführt. Alle seien sich einig, dass Handlungsbedarf bestehe. „Ziel“ sei es, „die Bestimmungen der Haus- und Bäderordnung konsequent umzusetzen und insgesamt zu einer Befriedung eskalierender Situationen beizutragen“.

Was jetzt genau mit „Befriedung eskalierender Situationen“ gemeint ist, wird in der Vorlage nicht ausgeführt. Einigen Aufschluss liefert indes die Berichterstattung über die Verschärfungen in Lörrach und Weil. Demnach schilderten sowohl Vertreter der Stadt Lörrach beziehungsweise der Stadtwerke als auch des Laguna Badelands, dass es gerade auch in der Badesaison 2024 auffallend oft zu Problemen vor allem mit jugendlichen Besuchergruppen mit muslimischem Hintergrund aus dem Elsass gekommen sei. Stammgäste würden sich an ungebührlichem, rücksichtslosem Verhalten stören. Gerade Badekleidung berge buchstäblich Konflikt-Stoff. Seit Jahren schon würden Besucher ein Verbot von weiten Badeshorts und Burkinis fordern.

Genau in diese Richtung jedenfalls gehen die Änderungen der Kleiderordnung, die Lörrach und Weil am Rhein bereits beschlossen haben – und die jetzt auch Vorbild für Schopfheim sind. In den Becken soll demnach ab sofort ausschließlich nur noch klassische Badebekleidung erlaubt sein, die allerdings noch weitere Kriterien erfüllen muss. Dazu gehört, dass sie „sauber und unbeschädigt“ sowie „blickdicht“ ist, sie muss die Geschlechtsteile vollständig bedecken – und sie muss aus Kunstfaser bestehen. Für Frauen heißt das konkret: Im Schwimmbecken wäre nur noch „eng anliegende Badekleidung“ aus Kunstfaser zulässig, die „maximal bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz reicht“. Für Herren wäre das Schwimmen künftig „ausschließlich in eng anliegende Badehosen“ aus Kunstfaser zulässig. Mit anderen Worten: Burkinis wie auch weite Badeshorts für Männer wären fortan tabu.

Unterwäsche, Bermudashorts, die über das Knie reichen, Schwangerschaftstücher und Straßenbekleidung sind ohnehin schon in der seit 2021 geltenden Badeordnung untersagt. Dieser Passus soll auch in der geänderten Version beibehalten werden – ebenso die Bestimmung, dass Kleinkinder und Babys auch außerhalb der Schwimmbecken eine Badehose oder geeignete Badewindeln tragen müssen. Als Hauptargument für die Änderung werden wohlgemerkt allerdings nicht Konflikte und Beschwerden, sondern „Hygieneaspekte“ ins Feld geführt. Die bisher zugelassene Badebekleidung „führt zu einer erheblichen Verschmutzung des Wassers“, was wiederum erhöhte Reinigungskosten nach sich ziehe. Sollte der Gemeinderat zustimmen, würden die neuen Regeln am Eingang und an gut einsehbaren Stellen innerhalb des Schwimmbads mit Piktogrammen verdeutlicht. Außerdem heißt es in der Vorlage: Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung den Regelungen entspricht, treffe das Aufsichtspersonal. Die Versorgungsbetriebe Schopfheim würden die weitere Entwicklung genau beobachten „und, falls notwendig, weitere Anpassungen vornehmen“.

Rat entscheidet: Die Regel wird aber erst nach dem Saisonstart in Kraft treten können, vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt zu. Denn das Bad soll am Samstag, 10.¦Mai, öffnen. Der Rat tagt am Montag, 12.¦Mai.