Christiane Sahli

Kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Betäubungsmittel ist ein junger Mann, der sich bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten musste. Dem 18-Jährigen wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und unerlaubter Erwerb von Marihuana vorgeworfen. Susanne Lämmlin-Daun, Direktorin des Amtsgerichts St. Blasien, verwarnte den 18-Jährigen und erlegte ihm die Ableistung von 50 Arbeitsstunden auf. Zudem muss er 300 Euro an die Fachstelle Sucht zahlen und einen Trainingskurs bei einer Drogenberatungsstelle absolvieren.

Uneinsichtiger Angeklagter

„Es wird eine große Sache gemacht wegen einer Kleinigkeit“, beschwerte sich der Angeklagte. Ihm wurde vorgeworfen, im Sommer ein Gramm Marihuana in Waldshut gekauft zu haben. Auf die Schliche gekommen war man dem jungen Mann, als er sich unbefugt in der Turnhalle in St. Blasien aufgehalten hatte, wo die Polizei Marihuana bei ihm fand – allerdings nur einen Stängel. Mit Stängeln könne man nichts anfangen, es handele sich um ein Abfallprodukt, verteidigte sich der junge Mann, das sei kein Beweis. Allerdings hatte er bei der Polizei angegeben, in Waldshut einen Stängel und eine Blüte Marihuana für 20 Euro erworben zu haben.

Mehr Zurückhaltung

„Sie selbst sind auch ein Beweismittel“, klärte Staatsanwalt Tobias Haselwander den jungen Mann auf, was dieser aber nicht so recht einsehen wollte. Er beharrte vielmehr darauf, das nur ein Stängel bei ihm gefunden worden sei. Das Gesetz sei dumm aufgebaut, dass man schon wegen einer Kleinigkeit dran sei, sagte er. Richterin Lämmlin-Daun hatte ihm bereits zuvor geraten, etwas zurückhaltender zu sein und ihn darauf hingewiesen, dass es in einem Gerichtsverfahren einen erheblichen Unterschied mache, ob jemand eine Straftat einräume und sich einsichtig zeige oder nicht.

Marihuana nicht harmlos

Und sie klärte den jungen Mann auf, dass der Konsum von Marihuana keineswegs so harmlos sei, wie mancher denke. Im Gegenteil: Längerfristiger Konsum dieses Betäubungsmittels könne gerade in jungen Jahren zu schweren Psychosen führen. Mit entsprechenden Fällen habe sie als Betreuungsrichterin schon mehrfach zu tun gehabt, erklärte die Richterin. Sie wies ferner auf den Bericht der Jugendgerichtshilfe hin, nach dem der Angeklagte Probleme mit dem Akzeptieren von Regeln hat.

Die Anklagevertretung

Staatsanwalt Haselwander berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass der Vorwurf, wie er sagte, auf dessen eigenen Angaben beruhe. Gegen den Angeklagten spreche aber, dass er nicht zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und ihm erteilte Auflagen keine Besserung erkennen ließen. 50 Arbeitsstunden, die Zahlung von 300 Euro für einen gemeinnützigen Zweck und Kontakt zur Drogenberatungsstelle lautete der Antrag des Anklagevertreters.

Es muss wehtun

Dass er 300 Euro zahlen soll, wollte der junge Mann nicht einsehen. Nicht zum ersten Mal sei er mit Drogen aufgefallen, die Reaktion müsse wehtun, erwiderte Staatsanwalt Haselwander. „Geld ist für mich nix“, hielt der Angeklagte dem entgegen. „Dann können wir ja auch einen höheren Betrag nehmen“, so die trockene Antwort des Staatsanwaltes. Und einen „Wunsch“ hatte der junge Mann: „Eine Bewährungsstrafe und Drogenberatung wäre mit lieber.“

Warnung und Ermahnung

Darauf ging Richterin Lämmlin-Daun indes nicht ein. Sie folgte in ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. „Sie haben hier einen nachsichtigen und großzügigen Vertreter der Staatsanwaltschaft sitzen“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung, man hätte die Sache auch anders sehen können. „Nehmen Sie die Verurteilung als letzte Warnung“, ermahnte sie den jungen Mann. Sie gehe nicht davon aus, dass er nie wieder einen Joint rauche, er müsse sich aber bewusst sein, dass jeder Erwerb strafbar sei. Dies gelte für alle, egal, ob man das gut fände oder nicht. Und: „Irgendwann kann die Nachsicht in diesem Gerichtssaal nachlassen, seien Sie auf der Hut“, gab die Richterin dem jungen Mann mit auf dem Weg.