St. Blasien – Beinträchtigen Windkraftanlagen auf dem Lehenkopf den Blick auf den Dom St. Blasien und Anlagen auf dem Ahornkopf die Wasserversorgung? Darum ging es im Gemeinderat, als das Ausweisen von Vorrangflächen Thema war. Nach den Vorgaben der Landesregierung sind 1,8 Prozent der Flächen als potenzielle Flächen für Windenergie regional auszuweisen, sagte Bürgermeister Adrian Probst im Gemeinderat, in diesem Fall vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee. Sonst, so Probst, könnten Projekte potenziell überall verwirklicht werden.
Daher sei es oberstes Ziel, dieses Ziel von 1,8 Prozent zu erreichen. Wenn die Vorranggebiete ausgewiesen würden, bedeute dies aber nicht, dass dort auch Windenergieanlagen errichtet würden. In St. Blasien sollen laut dem Entwurf der Teilfortschreibung zwei Vorranggebiete ausgewiesen werden, die beide dem Land gehören: Das Gebiet Ahornkopf mit einer Fläche von rund 582 Hektar und das Gebiet Lehenkopf (204 Hektar).

Gegen die beiden auf St. Blasier Gemarkung vorgesehenen Vorranggebiete waren Argumente zu hören. Das Vorranggebiet Lehenkopf tangiere die Gemarkung nur minimal, so der Rathauschef, aber auch minimale Betroffenheit gebe Anlass zur Stellungnahme. Bei der Einzelbetrachtung spielten Kulturdenkmäler eine Rolle, insoweit sei eine besonders behutsame Betrachtung erforderlich. Die Lage des raumwirksamen Kulturdenkmals Kloster St. Blasien könnte einer Ausweisung als Vorranggebiet entgegenstehen, der Blick auf den Dom durch Windanlagen am Lehenkopf beeinträchtigt werden. Was eine Anlage im Gebiet Ahornkopf betreffe, könnten die Kliniken in unmittelbarer Nähe und die Wasserquellen der Ausweisung entgegenstehen, zeigte Adrian Probst gegenüber den Räten auf.

Andreas Fritz (Freie Wähler) bezeichnete den Hinweis darauf, dass sich am Ahornkopf das größte Wassereinzugsgebiet der Stadt mit Quelle und Tiefbrunnen befindet, als sehr wichtig. Er äußerte die Befürchtung, dass im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen die Wasserversorgung beeinträchtigt werden könnte.

Diethard Rüger von der CDU sprach sich dafür aus, sich nicht komplett gegen Vorrangflächen zu sperren und eine gewisse Bereitschaft zu zeigen, um das Flächenziel von 1,8 Prozent zu erreichen. Dafür gelte es zu werben, erklärte er. Und Frank Defrenne (CDU) bezeichnete es als wichtig, deutlich zu machen, dass die Stadt keine Genehmigungen für Windenergieanlagen erteile.

Nach der ersten Beratung im Gremium wird es am 10. September eine zweite öffentliche Beratung im Gemeinderat geben, erklärte Bürgermeister Probst zum Zeitplan. Bis zum 15. August besteht die Möglichkeit für schriftliche Stellungnahmen an die Stadt, auch die Bevölkerung könne sich äußern, so der Rathauschef, betonte aber erneut, dass es dabei nur auf die Einzelfallbetrachtung ankomme.

Die Stellungnahme muss die Stadt bis Ende September abgeben. Im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) sei man übereingekommen, dass jede Gemeinde eine eigene Stellungnahme entwerfe, die Stellungnahmen dann gebündelt und gesamthaft gewürdigt werden, sagte der Bürgermeister, widersprüchliche Stellungnahmen der Gemeinden sollten vermieden werden.