„Es ist ein besonderer Moment, denn wir schreiben ein dickes Kapitel der Stadtentwicklung weiter.“ Der Abschluss der baurechtlichen Vorarbeit für das Klettgau-Carré veranlasste Waldshut-Tiengens Oberbürgermeister Martin Gruner zu feierlichen Worten. Kein Wunder: Gut zehn Jahre Vorgeschichte liegen hinter dem Projekt, das nun, nach Absegnung des bereits geschlossenen städtebaulichen Vertrags und der Änderung des Bebauungsplans, in die Realisierung gehen kann.
Und doch: Auch zum Ende war es der Stadtverwaltung nicht gelungen, alle Zweifel und Kritik am städtischen Vorgehen aus den Reihen des Gemeinderats zu beseitigen. Claudia Linke (Grüne) blieb bei ihrer, bereits in vorangegangenen Sitzungen formulierten Ablehnung.
Stadträtin befürchtet finanzielle Risiken
Auch dieses Mal hinterfragte sie das städtische Entgegenkommen gegenüber Investor Claus Schleith, gerade mit Blick auf die Förderung der öffentlichen Stellplätze im geplanten vierstöckigen Parkhaus. Der Parkplatzbau wird mit 15.000 Euro pro Platz subventioniert, wobei 9000 Euro aus Landesmitteln fließen sollen. Die Zusage stehe noch aus, werde aber für Mai erwartet, wie Oberbürgermeister Martin Gruner auf Linkes Nachfrage einräumte. Außerdem stünden noch über eine Million Euro aus Mitteln für das Sanierungsgebiet in Tiengen zur Verfügung, die gegebenenfalls aufgestockt werden könnten.
Linke gab derweil zu bedenken: „Wenn wir die Fördermittel des Landes nicht erhalten, steht die Stadt allein in der Haftung.“ Dabei gehe es um einen Millionenbetrag.
Warum hält das RP an der Schließung der Unterführung fest?

Auch die Änderung des Bebauungsplans für die neu gefasste Planung des Klettgau-Carrés ließ aus Linkes Sicht noch zu viele Fragen offen. Insbesondere die vom Regierungspräsidium Freiburg angeordnete Schließung der Unterführung der Bundesstraße leuchte noch immer nicht ein.
Nachdem Straßenverkehrsbehörden wie auch das städtische Ordnungsamt in ihren Stellungnahmen im Rahmen des Änderungsverfahrens den Erhalt der Unterführung dringend empfohlen hätten, sei es nur umso unverständlicher, warum das RP auf der Schließung beharre, so Linke.
Keine Hinderungsgründe für Bebauungsplanänderung
Generell ergaben sich aus den Stellungnahmen der Behörden keine Beeinträchtigungen für den Bebauungsplan, wie die stellvertretende Bauverwaltungsamtsleiterin Susanne Kaufmann darstellte. Mit Blick auf die Unterführung verwies sie auf den geplanten Ersatz in Form von zwei Fußgängerampeln. Der Verkehrsfluss auf der Bundesstraße werde voraussichtlich nicht beeinträchtigt, unter anderem soll nämlich das Ampelprovisorium an der Kreuzung Klettgaustraße/Weihermattstraße durch eine feste Ampel ersetzt werden.
Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats hatte derweil keine Einwände gegen die Bebauungsplanänderung und die finale Fassung des städtebaulichen Vertrags.