Wegen versuchten Versicherungsbetrugs, Versicherungsmissbrauch und Vortäuschens einer Straftat hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen im Zusammenhang mit den beiden Bränden in einem Einfamilienhaus im Starenweg in Wehr gegen zwei Personen Anklage erhoben. Wie die Behörde mitteilt geht es um zwei Brände, die sich im Frühjahr 2016 und im Sommer 2017 im selben Wohngebäude ereignet hatten. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Brände mit Brandbeschleuniger gelegt wurden", so Staatsanwalt Florian Schumann in einer Mitteilung der Behörde.

Der entstandene Sachschaden betrug insgesamt 460000 Euro. Menschen wurden weder geschädigt noch gefährdet. Eine Strafbarkeit wegen Brandstiftung ist aus rechtlichen Gründen aufgrund der Eigentumsverhältnisse an dem in Brand gesetzten Einfamilienhaus nicht gegeben.

Zur Erinnerung: Erstmals hatte es in dem Wohnhaus im April 2016 gebrannt, der deutlich schwererwiegende Vorfall ereignete sich aber gut ein Jahr später, im Juni 2017. Dabei war ein Sachschaden von etwa 400000 Euro entstanden. Das Wohnhaus war anschließend nicht mehr bewohnbar.

Schon unmittelbar nach dem Brand, der einen Großeinsatz von 60 Feuerwehrleuten notwendig machte, war Feuerwehr und Polizei die ganze Sache verdächtig vorgekommen. Zu groß waren die Übereinstimmungen in beiden Fällen. Unter anderem befanden sich die Bewohner des Hauses beide Male im Urlaub, als ihr Haus in Flammen aufging. Ermittlungen der Brandsachverständigen deuteten schnell in Richtung Brandstiftung.

Bei der Hauptversammlung der Wehrer Feuerwehr Anfang dieses Jahres nannte der Wehrer Stadtkommandant Nicolo Bibbo weitere Details zu dem zweiten Brand: In dem Wohngebäude am Starenweg, seien zahlreiche Benzingebinde versteckt gewesen, die regelrechte Brandbomben darstellten und damit das Leben der freiwilligen Helfer gefährdeten. Der Verdacht sei groß, dass diese Gefährdung vorsätzlich herbeigeführt worden sei.