Noch einmal glimpflich davon gekommen sind drei junge Männer, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Schopfheim verantworten mussten. Sie sollen einen jungen Mann
vor einem Steinener Tanzclub geschlagen und getreten haben. Obwohl sie zum Tatzeitpunkt schon älter als 18 Jahre waren, wurden zwei Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht mit einer Verwarnung belegt und müssen Sozialstunden ableisten.

Der dritte Angeklagte wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.

Was war geschehen?

Verhandelt wurde ein Übergriff, der am 24. Oktober 2021 gegen 4.25 Uhr auf dem Parkplatz eines Tanzclubs in Steinen geschah. Nach Aussage des als Zeuge geladenen 22-jährigen Geschädigten habe
ihn nach dem Besuch des Clubs auf dem Weg zum Fahrzeug seiner Bekannten einer der Angeklagten nach einer Zigarette gefragt.

Als er erklärt habe, dass er keine mehr habe, habe ihn der 20-jährige
Angeklagte sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn dann zu Boden geworfen. Auf dem Boden liegend sei er anschließend von zwei Männern mehrmals mit den Füßen getreten worden.

Die Aussagen der Zeugen

Der 23-jährige Freund des Geschädigten sagte als Zeuge aus, dass er sofort zurück zum Club gerannt sei, um das Security-Personal um Hilfe zu bitten. Aus einiger Entfernung habe er noch sehen können, dass insgesamt drei Männer auf seinen am Boden liegenden Freund eintraten.

Diese Darstellung bestätige auch die 24-jährige Begleiterin des Geschädigten. Die junge Frau sagte aus, dass zunächst zwei Männer den am Boden liegenden Geschädigten mit Tritten malträtierten.
Als ein weiterer Mann, der heftig die Tür seines geparkten Fahrzeugs aufgestoßen haben soll, sich zu den beiden Angreifern gesellte, soll auch dieser sich an der Schlägerei beteiligt haben.

Ob er dieser aber auch getreten habe, könne sie wegen des turbulenten Geschehens nicht bestätigen. Sie selbst und die verständigte Security-Person seien schließlich schlichtend eingeschritten.

Nach dem Vorfall habe sie den Geschädigten, der durch die Tritte und Schläge Prellungen an Kopf und Körper sowie eine Platzwunde an der Oberlippe erlitten hatte, nach Hause gefahren.

Anzeige erst am nächsten Tag

Erst am nächsten Tag wurde bei der Polizei Anzeige gegen die Angeklagten erhoben. Auf Videoaufnahmen im Club und auf Facebook wollen der Geschädigte, sein Freund und seine 24-jährige Begleiterin
die Angreifer eindeutig wiedererkannt haben.

Zudem habe der Geschädigte dem 20-jährigen Angeklagten, der ihn zusammengeschlagen hatte, schon vorher im Raucherbereich des Clubs auf dessen Bitte eine Zigarette gegeben und habe ihn deshalb auch genau identifizieren können.

Eine Verwechslung?

Die Angeklagten bestritten jedoch einvernehmlich die Tat und behaupteten, verwechselt worden zu sein. Einen vorgeschlagenen DNA-Test hatten sie jedoch schon bei ihrer Vernehmung durch die
Polizei abgelehnt. Die Staatsanwältin indes war fest davon überzeugt, dass alle drei Angeklagten sich dem Tatbestand der gefährlichen
Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Sie forderte für den 20-jährigen Haupttäter nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung und 130 unentgeltliche Arbeitsstunden, für den 19-jährigen Mittäter eine Verwarnung und 100 unentgeltliche Arbeitsstunden sowie für den dritten 22-jährigen Angeklagten eine Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Institution.

Der Verteidiger des Angeklagten, für den eine Geldauflage gefordert wurde, forderte wegen der seiner Darstellung nach zweifelhaften Aussagen der Zeugin, die seinen Mandanten während des turbulenten Geschehens nur vage erkannt haben will, einen Freispruch.

Das Urteil

Amtsrichter Stefan Götz verurteilte schließlich den 20-jährigen Angeklagten zu 150 unentgeltlichen Arbeitsstunden und den 19-jährigen Mittäter zu 100 unentgeltlichen Arbeitsstunden.

Beide haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der dritte Angeklagte wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.