Die Erweiterung des Gewerbegebietes Horheim im Bereich Markwiesen-Markäcker ist bereits beschlossen und das Bebauungsplanverfahren läuft. In der jüngsten Gemeinderatsitzung stellte Ingenieur Markus Hilpert vom Planungsbüro Ernst Kaiser die Erschließungsplanung und die Kostensituation vor. Die Erweiterung um den betreffenden Bereich zwischen der Bahntrasse und der Bundesstraße umfasst eine Fläche von rund acht Hektar.
Die Erschließungsstraße wird wie in den beiden Bestandsgebieten mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern und einseitigem Gehweg mit 1,5 Meter Breite fortgeführt. „Für Schüttungen wird Aushub- und Abtragungsmaterial aus Kanalgräben und Auskofferungsbereichen aufbereitet und wieder eingebaut, was ein großer Pluspunkt ist, denn die Entsorgung dieser Materialien ist immer ein Problem“, erklärte Hilpert. Eine Abfuhr von Aushub ist deshalb nicht vorgesehen. Die im Zuge der Erstellung eines Baugrundgutachtens durchgeführte Schadstoffuntersuchung ergab, dass im Baugrund mit geogen belasteten Böden zu rechnen ist, wobei vorgegebene Werte aber nicht überschritten werden, so dass der Wiedereinbau des Materials möglich ist.
Auch die Straßenentwässerung, Kanalisation und die Wasserversorgung stellte der Ingenieur detailliert vor. Parallel zu den Erschließungsmaßnahmen werden die übrigen Leitungen der Versorgungsträger auf deren jeweilige Kosten verlegt. Die voraussichtlichen Kosten für die Straßenerschließung, inklusive Beleuchtung, Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserkanal, Trink-/Löschwasserversorgung und Breitband liegen bei rund 1,3 Millionen Euro. „Auf den Quadratmeter Verkaufsfläche betragen die Erschließungskosten damit 25 Euro“, erklärte Bürgermeister Rainer Stoll.
Sommerhaldenhütte
Die im Jahre 1966 als Waldarbeiterschutzhütte errichtete Sommerhaldenhütte in Schwerzen darf künftig auch von volljährigen Einwohnern der Gemeinde Wutöschingen angemietet werden. Dieser Neuerung hat der Gemeinderat in jüngster Sitzung geschlossen zugestimmt. Bisher war die Anmietung der Hütte nur ortsansässigen Vereinen und seit 2014 auch ortsansässigem Gewerbe gestattet – diese Nutzungseinschränkung wird aufgehoben. Die Benutzungsgebühren für die Hütte bleiben unverändert und betragen 100 Euro zuzüglich den Benzinkosten für das Notstromaggregat und einer Kaution in Höhe von 100 Euro. Hüttenwart Artur Langer wird die Hütte weiterhin betreuen und erhält für die Deckung seines Zeitaufwandes eine Pauschale von 30 Euro. Im Jahr 2023 wurde die Hütte 36 mal vermietet, die Einnahmen betrugen 2.520 Euro. Künftig soll die Hütte maximal einmal pro Wochenende vermietet werden.