Kein Sieg, aber ein Teilerfolg: So beschrieb Bürgermeister Matthias Weckbach in der jüngsten Ratssitzung den Ausgang des Apfelzügle-Prozesses. Oder eigentlich das vorläufige Ende, denn er wolle Rechtsmittel einlegen. „Ich finde, es ist keine gute Entscheidung, die getroffen wurde“, sagte er. Die Gemeinde habe zwar in einem wichtigen Aspekt Recht bekommen, aber zwei andere Punkte habe das Landgericht München abgewiesen.

Was eigentlich passiert ist

Der Fall liegt eigentlich schon länger zurück, doch die Verhandlung war erst kürzlich. Der Obsthof Specht hatte 2018 im Ferienprogramm der Gemeinde eine Apfelzügle-Fahrt mit Verkostung angeboten. Landwirt Roth aus Lippertsreute hatte sich diesen Begriff jedoch schützen lassen (siehe Kasten) und so erhielten Gemeinde und Obsthof eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

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Sie unterzeichneten jedoch nicht und Roth reichte Klage ein, auf die die Gemeinde mit einer Widerklage reagierte. Diese basierte unter anderem darauf, dass der Begriff „Apfelzügle“ dem normalen Sprachgebrauch im süddeutschen Raum entspricht und daher nicht geschützt werden könne. Im Februar dieses Jahres war Bürgermeister Matthias Weckbach zur Verhandlung in München. Das Urteil fiel im März und wurde der Gemeinde später zugestellt.

Wie der Teilerfolg aussieht

Roth hatte seine Klage zwar damals schon in München zurückgenommen, da ihm das Gericht geringe Chancen auf Erfolg in Aussicht gestellt hatte. Doch die Gemeinde hielt ihre Widerklage aufrecht, da sie die Marke Apfelzügle löschen lassen wollte. Diese hatte jetzt einen Teilerfolg. Der Anwalt der Gemeinde stellte in einem Schreiben dar, dass das Gericht die Abmahnung als „unbegründet“ ansehe. Im Bereich der Dienstleistung „Unterhaltung/Informationen zur bäuerlichen Landwirtschaft“ (Klasse 41 des Markenschutzrechts) erklärte das Landgericht die eingetragene Marke des Lippertsreuter Landwirts für nichtig. Damit sei das Hauptziel erreicht, so der Anwalt.

Der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen tagte vor Ostern im Gemeindezentrum, um große Sicherheitsabstände gewährleisten zu können.
Der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen tagte vor Ostern im Gemeindezentrum, um große Sicherheitsabstände gewährleisten zu können. | Bild: Löffler, Ramona

Doch wenn eine künftige Apfelzügle-Fahrt mit einem Besuch des Hofladens verbunden wäre, dann besäße Roth weiterhin Markenschutz (Klassen 35 und 43), stellte die Sitzungsvorlage dar. Das Landgericht erklärte hierzu, dass dieser Zusammenhang nicht vorgetragen worden sei. Von alleine beziehe das Gericht so etwas nicht ein, erläuterte Weckbach dem Gremium.

Wo die Erfolgschancen liegen

Als er die Gerichtsentscheidung schilderte, betonte er, dass er den Begriff Apfelzügle als gängiges Gebrauchswort sehe. Es sei auch normal, dass neben Besichtigungen auch Verkostungen oder ein Besuch des Hofladens stattfinden. Es gebe in der Regel eine Kombination und bei einer Apfelzügle-Fahrt sei mit mehr als nur einer Fahrt zu rechnen.

Der Anwalt der Gemeinde habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2019 gefunden, das inzwischen veröffentlicht worden sei und die Interpretation der Verwaltung untermauere. Bereits in der Sitzungsvorlage war dies so zusammengefasst: „Daher kann sich aus Sicht unseres Anwalt, welcher sich die Verwaltung anschließt, kein trennbarer Markenschutz für den Landwirt Roth ergeben, da die Bereiche nicht für sich allein gedacht werden können. Also hätte das Gericht die Marke des Landwirts insgesamt für nichtig erklären müssen.“

Weckbach sieht Erfolgschancen

Weckbach sagte, er wolle es dem Landwirt aus Lippertsreute nicht durchgehen lassen, aber auch eine Berufung nicht ohne den Gemeinderat auf den Weg bringen. „Ich bin der Meinung, dass wir gewinnen können“, erklärte er mit einem Verweis auf den Fall der Stubbi-Flasche, den er recherchiert hatte. Um diese hatte es vor einigen Jahren einen Rechtsstreit am Oberlandesgericht Koblenz gegeben. In der dortigen Entscheidung hatte es geheißen, dass dies sei ein gebräuchlicher Begriff sei.

Die Befürchtung von Weckbach ist, dass weitere Abmahnungen mit dem vorliegenden Urteil nicht ausgeschlossen seien. Auch in der Sitzungsvorlage formulierte es die Verwaltung deutlich, dass sie im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die Einlegung von Rechtsmittels werbe, um eine klare Entscheidung herbeizuführen. Denn im gemeindlichen Bürgerprozess sei ein wichtiger Punkt die Förderung der Landwirtschaft durch die Direktvermarktung.

Einheitliche Meinungen im Rat

Der Bürgermeister hatte die Räte hinter sich. „Ich unterstütze das vollkommen. Das soll ruhig mehr Wellen schlagen“, sagte Alessandro Ribaudo (CDU). Er plädierte dafür, konsequent zu sein und es zu Ende zu bringen. Auch Michael Koch (CDU) sprach sich deutlich dafür aus, in Berufung zu gehen.

Das Gremium entschied einstimmig für die Berufung. Diese hat das Ziel, die Marke auch in den Bereichen 35 und 43 zu löschen. Die nächsthöhere Instanz muss sich nun das Urteil des Landgerichts München anschauen.