Gute Nachrichten für einen Teil der Grundsteuerzahler in Bodman-Ludwigshafen: Für eine bestimmte Art von Grundstücken könnte es unter Umständen bald schon eine Rückzahlung geben, denn bei der Berechnung der Hebesätze lagen noch nicht alle Messbetragsbescheide vor. Inzwischen hat das Finanzamt nachgeliefert und die Gemeinde die Hebesätze neu berechnet. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause soll sich der Gemeinderat mit diesem Thema auseinandersetzen.

Konkret geht es dabei um die Grundsteuer A, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anfällt. Die neuen Hebesätze in Höhe von 520 Prozent für die Grundsteuer A gelten seit dem 1. Januar 2025. Die Festsetzung sollte eigentlich aufkommensneutral erfolgen. Das bedeutet, dass die Gemeinde nach der Grundsteuerreform, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, gleich viel Grundsteuer einnehmen sollte wie im vergangenen Jahr.

Das könnte Sie auch interessieren

Hebesätze müssten eigentlich niedriger ausfallen

Wie aus der Sitzungsvorlage des Gemeinderats hervorgeht, waren der Berechnung der Hebesätze für 2025 Messbeträge in Höhe von 6000 Euro zugrunde gelegt worden. Die Messbeträge sind eine wichtige Größe zur Berechnung der Grundsteuer. „Die Erfassung aller Fälle der Grundsteuer A war zum 31. Dezember 2024 aber noch nicht abgeschlossen. Deshalb gingen in 2025 noch weitere Messbetragsbescheide ein“, erklärt Bürgermeister Christoph Stolz. Aufgrund dessen habe die Gemeindeverwaltung nachgerechnet und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Hebesatz eigentlich deutlich niedriger ausfallen müsste.

Die Gemeinde geht nun von einer Gesamt-Messbetragssumme von 9200 Euro aus. Da die Gemeinde im Jahr 2024 rund 32.510 Euro aus der Grundsteuer A eingenommen hat, und dieser Betrag auch 2025 wieder erzielt werden soll, ergibt sich für die neue Grundsteuerberechnung nur noch ein Hebesatz von 355 Prozent. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 16. September, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2025 entsprechend zu senken.

Das könnte Sie auch interessieren

Gemeinderat muss noch zustimmen

Wenn die Mitglieder des Gremiums dem zustimmen, bedeutet das konkret, dass die Besitzer von Grundstücken, die unter die Grundsteuer A fallen, weniger als gedacht zahlen müssen. „Dennoch wird es sich vermutlich auch in Einzelfällen nicht um größere Summen handeln, dafür ist das Gesamtvolumen der Steuereinnahmen in diesem Bereich zu gering“, erklärt Bürgermeister Stolz dazu.

Heißt das, dass die Betroffenen bereits bezahlte Grundsteuerbeiträge zurückerstattet bekommen? „Hier richten wir uns ein Stück weit nach dem Wunsch des Steuerzahlers. Ein Teil der Summe kann mit der vierten Rate der Grundsteuer verrechnet werden. Es kann auch als Guthaben bestehen bleiben und wird dann mit der Grundsteuer A für 2026 verrechnet. Ansonsten erstatten wir die zu viel bezahlte Grundsteuer in der Tat zurück“, sagt Stolz.

„Ich gehe aber nicht davon aus, dass da noch in größerem Rahmen etwas auf uns zukommt“ – Bürgermeister Christoph Stolz
„Ich gehe aber nicht davon aus, dass da noch in größerem Rahmen etwas auf uns zukommt“ – Bürgermeister Christoph Stolz | Bild: Jennifer Moog

So sieht es bei der Grundsteuer B aus

Und wie sieht es bei der Grundsteuer B aus, also der Steuer, die alle Eigentümer von Grundstücken, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, bezahlen müssen? Nur wenige Kilometer weiter in Konstanz hat sich inzwischen gezeigt, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer niedriger ausfallen als geplant. Nicht zuletzt, weil das Finanzamt viele Messbescheide für die Grundsteuer korrigieren musste. Laut SÜDKURIER-Informationen müssen sich viele Konstanzer daher im kommenden Jahr auf höhere Kosten für die Grundsteuer einstellen.

Das könnte Sie auch interessieren

Doch wie ist die Lage in Bodman-Ludwigshafen? Die Gemeinde habe zum aktuellen Zeitpunkt keine gravierenden Mindereinnahmen im Vergleich zu den geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer für 2025 bei der Grundsteuer zu verzeichnen, so die Auskunft von Christoph Stolz. Laut ihm gehen jedoch auch hier weiterhin Änderungen vom Finanzamt ein. „Wie viele noch folgen, können wir nicht sagen. Ebenso wenig können wir eine Aussage darüber treffen, wie viele Einsprüche dem Finanzamt vorliegen und wie diesen entgegnet werden wird. Demzufolge sind deren Auswirkungen für uns auch nicht zu beziffern“, so Stolz.

Kleinere Abweichungen nach unten gebe es zwar, aber bislang handle es sich nur um Einzelfälle. Ob und wie sich das ändert, hänge davon ab, wie viele Messbescheide beim Finanzamt noch angegriffen werden. „Ich gehe aber nicht davon aus, dass da noch in größerem Rahmen etwas auf uns zukommt“, sagt Stolz.