Manche Freibadaufenthalte vergisst man nicht so leicht. So ging es jedenfalls einer Gruppe von vier Frauen, die im Juli aus dem Freibad in Ludwigshafen gewiesen wurden. Mehr noch, die vier kassierten neben dem Rausschmiss später auch noch ein Nutzungsverbot für die gesamte Saison für beide Strandbäder in Bodman-Ludwigshafen. Eine von ihnen wollte das nicht hinnehmen und ging juristisch dagegen vor.
Der Vorwurf gegen die Gruppe lautete unter anderem, sie hätten im Corona-Sommer übermäßig viel Platz eingenommen und sich nicht an Hygiene-Vorschriften gehalten, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hervorgeht, der der Redaktion vorliegt.
Frau gibt eidesstattliche Erklärung ab
Der Berliner Anwalt Thomas Kunze, der die Frau in der Sache vertrat, berichtet heute, dass seine Mandantin schockiert gewesen sei, als die Gruppe des Bades verwiesen wurde. Der Bademeister habe sie und ihre Begleiterinnen angebrüllt, einen Anlass habe es nicht gegeben, so Kunze. Denn im Bad hätten sich zum fraglichen Zeitpunkt keineswegs die Massen gedrängt. Den Vorwürfen sei seine Mandantin per eidesstattlicher Erklärung entgegengetreten.
Aus dieser Erklärung, die der Redaktion vorliegt, geht auch hervor, dass es keine Diskussionen mit anderen Badegästen um Plätze im Strandbad gegeben habe. Die Mitarbeiter des Strandbads hätten einfache Niederschriften abgegeben, so Bodman-Ludwigshafens Hauptamtsleiter Stefan Burger auf Anfrage.
Gericht stellt Verschiedenes klar
Dass die Sache vor Gericht ging, hatte Burger bereits im Sommer in einer Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Dass sie am Ende zugunsten der Badbesucherin ausgegangen ist, bestätigten nun er und der Anwalt der Frau. Im Laufe der juristischen Auseinandersetzung haben die Gerichte zwei Dinge klargestellt. Das Nutzungsverbot war eine Sache zwischen Gemeinde und Badegast, auch wenn die Gemeinde es zunächst als Angelegenheit zwischen Pächter und Badegast betrachtete. Da die Gemeinde aber per Badeordnung die Regeln für den Badbesuch vorgibt, sei sie auch die richtige Adresse im Konfliktfall.
Im Beschluss des VGH heißt es, die Strandbäder seien öffentliche Einrichtungen. Zum anderen bezeichneten die Richter das Nutzungsverbot für eine ganze Saison und für beide Strandbäder in der Gemeinde als unverhältnismäßig im Vergleich zu den Vorwürfen, die gegen die Frauen erhoben wurden.
Ein belastender Sommer für alle
Hauptamtsleiter Burger wirbt trotzdem um Verständnis. Im Sommer 2020 sei es sehr belastend gewesen, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Im Hinblick darauf, dass am Ende die Gemeinde die Beklagte war, wolle man zudem die Badeordnung möglicherweise neu und klarer regeln. Die Gemeinde hat das Nutzungsverbot übrigens aufgehoben.