Der Begriff Badeverbot hat sich in den vergangenen Monaten zwar eingeprägt, aber was nun in den Uferparks von Bodman-Ludwigshafen gilt, hat einen abstrakteren Namen und Hintergrund: Es handelt sich um eine Regelung des Verhaltens im Uferbereich. Die Gemeinde darf dies nach Paragraf 21 des Wassergesetzes tun, also zum Beispiel festlegen, ob man vom Ufer aus aus zum Schwimmen ins Wasser gehen darf oder nicht. „Wir regeln nicht das Baden, sondern den Zugang zum See“, fasste Hauptamtsleiter Stefan Burger zusammen.

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Der Zugang zum See zum Zweck des Badens ist nun in bestimmten Zeitfenstern rechtskräftig in einer Ufernutzungssatzung verboten. Bei der Abstimmung waren sieben Räte dafür, drei dagegen, ein Mitglied enthielt sich und drei waren abwesend. In Bodman gilt das Verbot an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum zwischen 10 und 17 Uhr – die Uferkurve am Restaurant Gallardo ist davon ausgenommen.

Auf den Stelen, die an verschiedenen Stellen in den Uferanlagen von Bodman und Ludwigshafen stehen, sind die Regeln zu lesen.
Auf den Stelen, die an verschiedenen Stellen in den Uferanlagen von Bodman und Ludwigshafen stehen, sind die Regeln zu lesen. | Bild: Löffler, Ramona

Das Ufer bei Kiosk und Adler ist zum Baden tabu

In Ludwigshafen ist im Bereich des Kiosks und des Hotels Adler nun komplett der Zugang zum See zum Baden verboten. Im Schlösslepark ist es täglich zwischen 10 und 17 Uhr untersagt, davor und danach jedoch möglich. Am Waschplatz, der ein öffentlicher Seezugang ist, bleibt es immer erlaubt, zum Schwimmen ins Wasser zu gehen. Ein Sicherheitsdienst unterstützt bei der Kontrolle und Durchsetzung der Regeln.

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Außerdem hat der Rat in dieser Sitzung auch die überarbeitete gemeindeeigene Polizeiverordnung beschlossen. Hier seien nach Hinweisen des Landratsamts Anpassungen notwendig gewesen, so Stefan Burger. Zum Beispiel dürfe die Aufstellung von öffentlichen Mülleimern nicht in der Polizeiverordnung geregelt werden, sondern müsse in der Abfallwirtschaftssatzung erfasst werden. „Es wäre schön gewesen, in der Polizeiverordnung alles an einer Stelle zu haben.“ Nun seien die Dinge doch in verschiedenen Satzungen.