Der Schlosstorkel im Ortskern von Bodman stammt aus dem Jahr 1772. Bis in die 1960er-Jahre diente das Fachwerkgebäude dem Weinbau. Heute beherbergt der Torkel das Urweltmuseum, entsprechend wichtig ist die angrenzende Seestraße 19 aus städtebaulicher Sicht für die Gemeinde. Genau deshalb sorgt ein Bauvorhaben an dieser Stelle für Diskussionen, wie sich jüngst im Bauausschuss zeigte.

Der Bauherr plant auf dem Grundstück, auf dem momentan noch ein ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude steht, ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Ein Problem ist der dort gültige Bebauungsplan, wie Bürgermeister Christoph Stolz in der Sitzung deutlich machte. Denn bei dessen Aufstellung lag eine Einschätzung des Landesdenkmalamtes vor, dass das landwirtschaftliche Gebäude ein Kulturdenkmal sei.

Daher enthält der Bebauungsplan ein Baufenster, das das bestehende Gebäude schützen sollte und bis an die Grenze des Grundstücks reicht. Genau diese Größe sieht die Gemeindeverwaltung bei einem Neubau nun aber kritisch.

Entwurf „sprengt städtebaulichen Rahmen“

Der neue Eigentümer des Grundstücks konnte beim Denkmalamt eine Genehmigung für den Abriss des historischen Gebäudes erwirken. Der Neubau, den er an der Stelle plant, hält zwar die Vorgaben des Bebauungsplans ein, ist der Gemeinde jedoch zu groß, so Stolz. Kritisch sieht die Gemeinde die Grundfläche und Höhe des geplanten Gebäudes.

„Ein Neubau muss angemessen sein und an der Stelle reinpassen“, sagt Bürgermeister Christoph Stolz.
„Ein Neubau muss angemessen sein und an der Stelle reinpassen“, sagt Bürgermeister Christoph Stolz. | Bild: Fw

So kommt die Gemeinde laut Sitzungsvorlage zu der Einschätzung, die zunächst vom Bauherr vorgelegte Planung „sprengt den städtebaulichen Rahmen der näheren Umgebung und fügt sich nicht ein“. Der Antragssteller sehe dies jedoch anders.

Nachdem die Verwaltung diesen über die bevorstehende Ablehnung informiert habe, habe dieser einen erneuten Entwurf als Kompromissvorschlag mit reduzierten Gebäudehöhen geschickt. Doch auch dieser ist der Gemeinde – vorbehaltlich einer noch vom Bauherr nachzuliefernden 3D-Darstellung – noch zu groß.

Höhe und Grundfläche übersteigt umliegende Gebäude deutlich

So wäre die Grundfläche des geplanten Gebäudes mit 418 Quadratmetern in etwa doppelt bis vierfach so groß jene umliegender Bauten. Lediglich der historische Torkel ist noch größer (623 Quadratmeter). Diese komme als Kulturdenkmal mit besonderem Zweck jedoch als Maßstab nicht in Frage.

Ähnlich sieht es bei der Gebäudehöhe aus: In der ursprünglichen Planung wäre der Neubau 4,45 Meter höher als der historische Torkel, was etwa 1,5 Geschossen entspricht. Im Vergleich zur gegenüberliegenden Metzgerei (14,80 Meter) wäre der Neubau demnach mit 15,91 Meter über Straßenniveau deutlich größer. Selbst der Kompromissvorschlag, in dem die Höhe auf 14,90 Metern reduziert ist, läge einen bis fast fünf Meter über der Höhe umliegender Gebäude.

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Selbst der Kompromiss fügt sich nach Einschätzung der Gemeinde daher nicht in die Umgebung ein. Zwar könnte dieser nach Vorlage der 3D-Darstellung doch noch vertretbar sein, momentan gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Zustimmung zu dem Bauantrag. Um jedoch eine Ablehnung im Bauausschuss zu vermeiden und stattdessen weiter Gespräche mit dem Bauherrn zu führen, schlug Bürgermeister Stolz in der Sitzung vor, auf eine Abstimmung zu verzichten. Stattdessen wollte er ein Meinungsbild aus dem Ausschuss einholen.

Stolz hofft auf neuen Kompromiss

Stolz stellte in dem Rahmen klar, dass er Nachverdichtung grundsätzlich für wichtig halte. Dabei müsse man auch bereit sein, neue Bauformen zu akzeptieren und schmerzhafte Entscheidungen zu treffen. Im Zweifel sei ihm eine große Höhe lieber als zu viel Grundfläche. „Aber es muss angemessen sein und an der Stelle reinpassen“, schränkte er ein.

Das Grundstück neben der Torkel sei eine „aus städtebaulicher Sicht besondere und für uns daher relevante Stelle“. Über die geplante Gebäudehöhe sei er daher zunächst „erschrocken“ gewesen. Allerdings seien die Gespräche mit dem Bauherrn konstruktiv und gut gewesen, weshalb er eine bessere Lösung für ein realistisches Ergebnis halte.

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Manche Räte kritisieren Vorhaben der Verwaltung

Während Michael Koch (CDU) das geplante Vorgehen für gut befand, kritisierte Alessandro Ribaudo (CDU), es sei schwierig, dem Bauherrn seinen Plan zu verwehren, solange dieser sich an den Bebauungsplan hält. „Wenn Recht besteht, muss es auch gelten, auch wenn uns ein Gebäude nicht gefällt“, sagte er. Schließlich habe der Bauherr schon Planungskosten gehabt. Ribaudo wollte daher wissen, ob dieser auf Basis des gültigen Bebauungsplans grundsätzlich einen Rechtsanspruch hat oder nicht.

Stolz stellte klar, dass es keinen Rechtsanspruch gibt, da der Bebauungsplan keine Vorgaben zur Gebäudehöhe mache. Daher liege es im Ermessen der Gemeinde zu entscheiden, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt oder nicht. Da die Gemeinde dies verneint, bestehe kein Anspruch.

Erika Zahn (FWV) äußerte zudem die Sorge, der Bauherr könnte nach einer Verkleinerung der Grundfläche stattdessen zusätzlich Balkone an dem Gebäude planen, die dann bis zum Ende des Baufensters reichten.

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Wie geht es nun weiter?

Stolz versprach, die Bedenken aufzunehmen. Eine Abstimmung fand dennoch nicht statt. Stattdessen sind nun weitere Gespräche zwischen Gemeinde und Bauherr geplant. Ziel ist es laut Stolz, in der nächsten Ausschusssitzung am Dienstag, 29. Juli, oder spätestens nach der Sommerpause über einen neuen Entwurf zu entscheiden.