Wo stehen in der Region in Zukunft vielleicht Windräder? Diese Frage beschäftigt nicht nur viele Bürger, sondern auch die Politik. Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee überarbeitet daher derzeit seinen Plan zur Nutzung der Windenergie – und damit auch die Frage, wo künftig Windräder gebaut werden dürfen. Die Pläne wurden jüngst im Gemeinderat präsentiert.

Das Ergebnis: Mehrere sogenannte Vorranggebiete für Windenergie bleiben grundsätzlich bestehen, werden aber teilweise in ihrer Größe und Lage angepasst. Zwei Gebiete in der Verwaltungsgemeinschaft werden sogar komplett zurückgenommen.

Grundsätzlich sei die Verwaltungsgemeinschaft Stockach mit dem Entwurf einverstanden und begrüße die Bemühungen zur Energiewende, geht aus der Vorlage hervor.

Diese Flächen kommen für Windkraft in Frage

Bild 1: Wo künftig Windräder im Raum Stockach stehen könnten
Bild: Schönlein, Ute

So bleibt zum Beispiel das Gebiet 44 bei Mühlingen weitgehend im Plan erhalten, wie Bürgermeisterin Susen Katter vorstellte. Ein kleiner Teil im Osten wird jedoch herausgenommen, um die angrenzenden Ortschaften besser zu schützen. Auch das Gebiet 45 befindet sich bei Mühlingen. Hier werden einzelne Flächen gestrichen, weil sie sich mit einem geschützten Naturgebiet überschneiden.

Das Gebiet 46 in Wolfsbühl erhält nur eine kleine Änderung: Der Rand im Norden wird etwas verkleinert, da dort bald ein neues Baugebiet entsteht und ein gesetzlicher Mindestabstand eingehalten werden muss. Hierzu wurde im Gemeinderat eine Stellungnahme abgeben mit dem Hinweis, die entsprechenden Abstandsregeln in diesem Gebiet einzuhalten.

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Flächen werden komplett zurückgenommen

Auf Wunsch der Gemeinde Hohenfels wird das Gebiet 47 Kalkofener Wald teilweise erweitert, so die Vorlage. Durch eine Anpassung der Lage und Größe soll das Potenzial des Gebiets von 28 Hektar auf 43,5 Hektar erhöht werden. Ein anderer Bereich dieses Gebiets wird gestrichen, ebenfalls wegen der Nähe zu einem neuen Baugebiet.

Komplett zurückgestellt wird das Gebiet 48 südlich von Hohenfels. Auch hier geht es darum, zu verhindern, dass umliegende Orte zu stark von einem potenziellen Windpark umgeben werden.

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Ähnlich ist es beim Gebiet 49 Rosenhag. Dieses wird aus dem Plan gestrichen, weil es zu nah an dem Flugplatz Radolfzell-Stahringen liegt. Das könne die Flugsicherheit gefährden, so die Vorlage. Würden die nötigen Abstände eingehalten, wäre die Fläche zu klein für einen Windpark.