Ein graues Auto mit KN-Kennzeichen steht seit einigen Monaten vor Bodman auf der K 6100 direkt nach dem Abzweig zum Dettelbach. Es ist inzwischen mit polizeilichem Flatterband versehen. Auf einer Scheibe war eine Zeit lang ein knallroter Aufkleber befestigt. Darauf stand, das Auto gelte als Abfall, wenn es nicht bis zum 20. April entfernt würde. Das Kuriose: Das Formular stammte aus den Jahren vor 2002, die angedrohte Geldbuße war mit „bis zu 100.000 DM“ angegeben.

Aktuell befindet sich das Fahrzeug noch immer dort, also mehr als einen Monat nach der Frist. Der SÜDKURIER hat bei der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen, dem Landratsamt Konstanz und der Polizei nachgefragt, wie es in diesem Fall weitergeht. Und jetzt kommt Bewegung in die Sache.

Rund um das abgestellte Fahrzeug wurde polizeiliches Flatterband gewickelt.
Rund um das abgestellte Fahrzeug wurde polizeiliches Flatterband gewickelt. | Bild: Bruggaier, Johannes

Christoph Stolz, Bürgermeister von Bodman-Ludwigshafen, erkundigt sich umgehend bei seinem Gemeindevollzugsdienst. Der Gemeinde sei das Auto nicht gemeldet worden. „Es ist den Mitarbeitern zwar aufgefallen, aber nachdem das polizeiliche Flatterband um das Fahrzeug gebunden war, haben wir bei uns zunächst keinen Handlungsbedarf gesehen“, so Stolz. Nach der SÜDKURIER-Anfrage setzt er sich zur Klärung der Situation direkt mit der Polizei in Verbindung.

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Wer ist für das Fahrzeug zuständig?

Marlene Pellhammer, Pressesprecherin des Landratsamts, mailt auf Anfrage zunächst lediglich allgemeine Informationen und gesetzliche Regelungen. Auf erneute Nachfrage meldet sich Stefan Rohrhirsch, Leiter des Amts für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht im Landkreis Konstanz: „Wir wissen erst durch Ihre Anfrage Bescheid.“

Er habe einen Mitarbeiter beauftragt, mit der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen zu sprechen. „Wir brauchen nähere Informationen, was den Zustand des Fahrzeugs angeht, um die Lage besser beurteilen zu können. Wir können nicht selbst zu jedem einzelnen Fahrzeug rausgehen“, erklärt er.

Die Gemeinde habe zurückgemeldet, dass der Fall dort inzwischen bekannt sei. Man habe von der Polizei erfahren, dass es sich um ein Pannenfahrzeug handle, bei dem sich ein Reifen von der Felge gelöst habe. Dies sei allerdings schon länger her. Der Halter habe damals angegeben, sein Fahrzeug in einigen Tagen abschleppen lassen zu wollen.

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Von wem stammt der rote Aufkleber mit der Geldstrafe?

Rohrhirsch bestätigt, dass der Aufkleber nicht vom Landratsamt Konstanz, sondern vom Polizeiposten Ludwigshafen am Fahrzeug angebracht worden sei. „Das Landratsamt Konstanz als Untere Abfallrechtsbehörde ist in diesem Fall nicht zuständig, da das abgestellte Fahrzeug nicht als Abfall einzustufen ist. Die weiteren Maßnahmen zur Entfernung des Fahrzeuges sind daher von den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen“, erläutert er.

Dieser offensichtlich mindestens 25 Jahre alte Aufkleber mit Angabe der Geldbuße in D-Mark befand sich zwischenzeitlich an dem ...
Dieser offensichtlich mindestens 25 Jahre alte Aufkleber mit Angabe der Geldbuße in D-Mark befand sich zwischenzeitlich an dem abgestellten Fahrzeug. | Bild: Bruggaier, Johannes

Ist also jetzt die Polizei am Zug? Nach Rücksprache mit dem Polizeirevier Stockach gibt Katrin Rosenthal, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, Antworten. Sofern die Polizei ein vermeintlich herrenloses Fahrzeug feststellt oder durch eine andere Behörde oder den Hinweis einer Person von einem solchen Fahrzeug erfährt, werde grundsätzlich zunächst vor Ort versucht, erste Informationen zu ermitteln.

Dabei gehe es um die Halterfeststellung und die Bewertung der Abstell-Situation. Es werde geklärt, ob Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer oder für die Umwelt bestehen und diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt. Die Bewertung der Lage vor Ort bestimme das weitere Vorgehen und welche Behörde gegebenenfalls zuständig ist. „Bei Gefahr im Verzug müsste der Polizeivollzugsdienst, also das zuständige Polizeirevier, erste Maßnahmen treffen. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten“, so Rosenthal.

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Stellt das Fahrzeug eine Gefahr dar?

Rosenthal bestätigt zudem, dass das Auto eine Panne hatte. Es behindere aber nicht den Straßenverkehr und ein Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen sei nicht festzustellen oder zu befürchten. „Das Fahrzeug ist in einem altersentsprechenden Zustand und damit als grundsätzlich fahrtauglich und nicht als Müll zu bewerten. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Besitzer sein Eigentum aufgeben will“, berichtet sie weiter.

Die Polizei habe den Fahrzeughalter festgestellt und ihn gebeten, sein Fahrzeug nach dem Beheben der Pannensituation zu entfernen oder einen Abschleppdienst zu verständigen. Passiert ist bisher aber nichts. Das bedeute jedoch nicht, dass das Fahrzeug dort auf unbestimmte Zeit stehen bleiben darf.

Wann wird das Auto entfernt?

Katrin Rosenthal macht klar: „Der Halter eines Fahrzeugs geht mit dessen Betrieb gewisse Verpflichtungen ein. Das übermäßig lange Stehenlassen des Autos könnte als Sondernutzung gewertet werden. Da dafür keine Genehmigung der zuständigen Behörde, also Gemeinde, Straßenbaubehörde oder Landratsamt, vorliegt, erfüllt sich eine Ordnungswidrigkeit.“

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Auf die Frage, wie lange gewartet wird, bis ein solches Fahrzeug entfernt wird, teilte die Polizei-Sprecherin mit, dies hänge von der jeweiligen Situation ab. Neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz seien beispielsweise auch Fristen zu beachten, die bei behördlichen Anordnungen rechtlich vorgegeben sind.

Im aktuellen Fall habe man den Fahrzeughalter nochmals informiert. Rosenthal erklärt: „Sollte das Fahrzeug kommende Woche nicht entfernt sein, wird die zuständige Straßenbaubehörde in Kenntnis gesetzt und formal im Sinne des Straßengesetzes tätig werden.“ Spätestens dann wird das Auto entfernt.