Gemeinden dürfen mit der neu geregelten Gewerbesteuer nicht mehr verdienen, doch da sich die Zahlengrundlage deutlich ändert, ist das gar nicht so einfach. Das wurde im Gemeinderat in Eigeltingen deutlich, wo die aufkommensneutrale und transparente Umsetzung der Grundsteuerreform beraten und beschlossen wurde. Die Umstände stießen jedoch nicht nur vielen Grundstückseigentümern auf, sondern auch der Verwaltung und dem Gemeinderat.

Während das Verfassungsgericht erklärte, „dass das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen führt“, fanden die Gemeinderäte, dass nun erst recht eine Ungleichbehandlung folge, nämlich die der Eigenheimbesitzer. Die stellvertretende Kämmerin Lilli Meineke erklärtein der Sitzung die Vorgaben und Historie der Reform.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

In Baden-Württemberg ergibt im Bewertungsverfahren die Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert den Grundsteuerwert für die Grundsteuer B. Dieser Grundsteuerwert wird dann multipliziert mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsteuermesszahl, was den Grundsteuermessbetrag ergibt.

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Um die Grundsteuer zu ermitteln und festzusetzen, wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Jahresbetrag der Grundsteuer. Und allein auf den Hebesatz haben die Kommunen Einfluss.

Gemeinde darf nicht an der Grundsteuerreform verdienen

Im Verfahren gebe es noch mehrere Ungewissheiten, so hätten viele Grundstückseigentümer Einspruch erhoben. Zudem seien noch nicht alle Daten wie Messbescheide von den Finanzämtern angekommen. Doch die Kommunen müssten die Hebesätze festlegen, führte Lilli Meineke aus. Sie betonte, dass die Gemeinde nicht an der Grundsteuerreform verdienen wolle, es gelte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass insgesamt so viel Grundsteuern eingenommen werden sollen wie vor der Reform.

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Das habe ein großes Zahlenwerk zur Folge, den jedes Grundstück werde individuell bewertet und die Summe müsse wieder übereinstimmen. Die Vergleichbarkeit der einzelnen Objekte sei nicht mehr gegeben, weder mit Nachbargrundstücken noch mit anderen Gemeinden. Einige Gemeinderäte folgerten schnell: „Dann müssen wir ja jedes Jahr die Hebesätze neu errechnen.“ Dem stimmte die stellvertretende Kämmerin zu.

Hebesatzänderung der Grundsteuer A und B ab 2025

Gemeinderat Matthias Schaubel (Unabhängige Bürgerliste) hat auch beruflich mit der Grundsteuerreform zu tun und lobte Lilli Meineke: „Sie haben die größte Arbeit.“ In der Gestaltung könne man nicht viel machen. „Die Gewerbeflächen gehen drastisch herunter und die Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken verlieren“, fasste er zusammen. Gemeinsam mit Gemeinderat Sven Römer (Freie Wähler) regte er an, den Hebesatz von den vorgeschlagenen 430 Prozent auf 420 Prozent zu senken: „Sonst ist der Schritt zu groß.“ Die beiden rieten allen Grundstückeigentümern an, Einspruch einzureichen, wie sie es auch selbst getan hätten.

Der Gemeinderat beschloss die Hebesatzänderung der Grundsteuer A auf 330 Prozent und der Grundsteuer B auf 420 Prozent ab dem Jahr 2025. Die Gewerbesteuer bleibt unberührt bei 345 Prozent.