Es ist nicht nur ein langer Weg, bis ein Baugebiet erschlossen ist, die Gemeinde muss auch genau überlegen, wie sie die Bauplätze vergeben will. Denn wie so oft in Bauangelegenheiten ist ihr Einfluss von außen juristisch eingeschränkt.
Darum ließ sich die Gemeindeverwaltung nun von der Rechtsanwaltskanzlei iuscomm, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, hinsichtlich der Vergaberichtlinien von Baugrundstücken vertreten. Rechtsanwalt Martin Vollmer stellte die Möglichkeiten und ihre Folgen im Gemeinderat vor.
Können Einheimische bei Vergabe bevorzugt werden?
Generell gelte, so Vollmer, dass die Gemeinde ihr Bauland an Private verkaufen dürfe. Sie müsse es dabei zum vollen Preis verkaufen – außer der Verkauf diene der gemeindlichen Aufgabenerfüllung. Dies könnte zum Beispiel die Förderung von Wohnungsbau sein. Als Vergabemodelle kämen die Vergabe nach Höchstgebot, ein Losverfahren, die Vergabe nach Kriterien und das Windhundverfahren infrage, erklärte der Jurist weiter. Doch was davon gilt künftig in Eigeltingen?
Eine Vergabe nur an Einheimische stand nicht zur Auswahl, dies sei laut Vollmer nicht mehr erlaubt. Bürgermeister Alois Fritschi erläuterte zudem, dass viele Kommunen, die versucht hätten über Vergabekriterien Einheimische zu bevorzugen, unerwartet mehr Zuzug bekommen hätten, da andere Kriterien stärker bewertet wurden, zum Beispiel die Anzahl von Kindern. Nach diesem Einspruch beschäftigten sich die Gemeinderäte nicht mit komplizierten Punktsystemen und Kriterien für die Vergabe.
Auch die Vergabe nach Höchstgebot war schnell vom Tisch. Ebenso das reine Windhundverfahren, bei dem es in anderen Gemeinden schon zu wildem Kampieren vor den Rathäusern gekommen sei, da hierbei entscheidend ist, wer am frühesten dran ist.
Für dieses Verfahren entscheidet sich Eigeltingen
Die Lösung? Es soll eine Mischung aus Windhund- und Losverfahren sein. Das bedeutet, der Eingang der schriftlichen Bewerbungen soll tageweise ohne Berücksichtigung der Uhrzeit erfolgen. Aus den Bewerbungen pro Tag wird dann wiederum ausgelost.
„Mit öffentlicher Bekanntmachung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird auch die Eröffnung des Bewerbungsverfahrens im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Eigeltingen öffentlich bekanntgemacht“, erklärte Vollmer. In dieser Bekanntmachung werde das Startdatum für Bewerbungen festgelegt. Bewerbungen hätten mittels eines auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellten Bewerbungsbogens zu erfolgen.
Bewerber müssen volljährig sein, eine Kreditbestätigung von 500.000 Euro haben, dürfen sich nur für ein Grundstück bewerben und können nicht bestimmen, welches Grundstück sie erhalten. Es gebe zudem eine Bauverpflichtung und eine Eigennutzungsverpflichtung. Und die Gemeinde hat ein Wiederkaufsrecht am Grundstück. Der Preis für Bauplätze im Gebiet Bollenberg Nord liegt bei 230 Euro pro Quadratmeter.