Zu viel Lärm und fehlende Sicherheit – immer wieder haben sich Einwohner aus den Ortskernen von Eigeltingen und Heudorf darüber beschwert. Lange lag die Verkehrsbelastung noch unterhalb der Grenzen, die die übergeordneten Behörden zu einem Handeln zwängen. Auch Verkehrsschauen blieben mit Blick auf die deutlich höheren Verkehrszahlen in anderen Orten ohne größere Folgen. Doch 2023 nutzten Gemeinderat und Verwaltung die Chance, einen freiwilligen Lärmaktionsplan aufzustellen. Und der hat bald Folgen, denn an vier Stellen soll Tempo 30 eingerichtet werden.

„Der Lärmaktionsplan ist ein langwieriges Verfahren, doch wir sind nun in den Endzügen“, erklärte Hauptamtsleiter Daniel Schweizer dem Gemeinderat und erinnerte an die Schritte, die schon geschehen sind. Möglich wurde ein freiwilliger Lärmaktionsplan, nachdem im Februar 2023 das Ministerium für Verkehr den neuen Kooperationserlass veröffentlicht hatte. Dieser beinhalte diverse fachrechtliche Änderungen, die eine Durchsetzung von Maßnahmen leichter machen könnten.

Was bisher geschah: Werdegang des Eigeltinger Lärmaktionsplans

Im März dieses Jahres stellte daher Janne Hesse vom Planungs- und Beratungsunternehmen Büro Rapp vor, wie viel Lärm in einigen untersuchten Straßenzügen tatsächlich vorkommt und welche Minderungsmaßnahmen möglich sind. Anschließend wurden Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt und nun stellte sie für die neuen Gemeinderäte nochmal den Werdegang des Eigeltinger Lärmaktionsplans vor.

Acht Stellungnahmen seien von Trägern öffentlicher Belange sowie eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die untere Straßenverkehrsbehörde habe auch nach Fristverlängerung und mehrfacher Erinnerung keine Stellungnahme eingereicht. „Durch die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine inhaltlichen und redaktionellen Änderungen“, erläuterte Janne Hesse. Dem Beschluss des Lärmaktionsplans folge die öffentliche Bekanntmachung und die Information der Träger öffentlicher Belange.

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Diese Straßen könnten zur 30er-Zone werden

Die Gemeinde stelle nun bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der festgesetzten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Zu diesen gehört in erster Linie, dass ganztätig und als Sofortmaßnahme auf einigen Strecken die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränkt wird – aus Lärmschutzgründen.

Betroffen sind die Landesstraße 440 Stockacher Straße / Tuttlinger Straße Ortsdurchfahrt Heudorf, L194 Eigeltingen Hauptstraße West zwischen westlichem Ortseingang und Einmündung L440 Friedhofstraße, L194 Hauptstraße Ost zwischen Einmündung L440 Friedhofstraße und östlichem Ortseingang. Bei der L440 Friedhofstraße zwischen Einmündung L194 Hauptstraße und nördlichem Ortseingang gilt einseitig bereits Tempo 30, allerdings bisher nur auf einer Strecke von 110 Metern – das soll nun ausgeweitet werden.

Hier gilt künftig Tempo 30:

Bild 1: Zu laut, zu unsicher: An diesen vier Stellen soll bald Tempo 30 gelten
Bild: Schönlein, Ute

Digitale Geschwindigkeitsanzeigen und stationäre Kontrollen

Enthalten ist im Beschluss auch die Anregung, digitale Geschwindigkeitsanzeigen und stationäre Geschwindigkeitskontrollen zu installieren. Denn nur durch Kontrolle würden sich die Verkehrsteilnehmer an die neuen Regeln halten. Zudem ist der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags im Lärmaktionsplan enthalten.

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Lärmoptimierter Fahrbahnbelag

Der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags ist in allen Bereichen vorgesehen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung erreicht oder gar überschritten werden. Die Werte liegen tagsüber bei bis 65 Dezibel (dB(A)) und nachts bis 55 dB(A). Das baden-württembergische Verkehrsministerium schreibt auf seiner Internetseite, dass 50 dB(A) dem Geräuschpegel einer Unterhaltung entspreche.

Diese Maßnahmen würden aber voraussichtlich erst umgesetzt werden, wenn sowieso ein neuer Fahrbahnbelag in diesen Bereichen vorgesehen sei, waren sich Janne Hesse und Hauptamtsleiter Daniel Schweizer einig. Die Kosten muss der jeweilige Träger der Straße übernehmen – bei einer Landesstraße also in der Regel das Land.