Mehrere 1000 Euro Lehrgeld muss eine 82-Jährige aus dem Hegau abschreiben, wie das Polizeipräsidium in einer Pressemeldung mitteilt. Sie sei einer Betrugsmache mit falschen Bankmitarbeitern zum Opfer gefallen.
Am Montagnachmittag habe die Frau zunächst einen Anruf einer angeblichen Mitarbeiterin ihrer Hausbank erhalten. Sie habe erklärt, ältere und vermögende Kunden zu beraten und empfahl der Seniorin, ihre Scheckkarte ändern zu lassen. Nachdem sich die 82-Jährige darauf einließ, habe ein anderer angeblicher Mitarbeiter der Hausbank sie zuhause aufgesucht, um die Bankkarte abzuholen. Auch nach der dazugehörigen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) habe er gefragt.
Betrüger steuern schnell einen Geldautomaten an
Statt die Karte zu tauschen, sei sie genutzt worden. Wie die Polizei mitteilt, sollen die Betrüger schon bald einen vierstelligen Betrag an einem Geldautomaten abgehoben sowie mehrere tausend Euro auf deren Konto überwiesen haben. Erst als sich die Frau ihrer Tochter offenbarte, sei der Betrug laut Polizei aufgeflogen.
Die Polizei rät zu Wachsamkeit. „Sollten Sie einen Anruf eines angeblichen Mitarbeiters Ihrer Bank bekommen, legen Sie auf und rufen über die Ihnen bekannte Nummer bei Ihrer Bankfiliale an – am besten notieren Sie sich die Nummer der Bank sowie des örtlichen Polizeireviers in der Nähe Ihres Telefons“, rät Polizeisprecherin Katrin Rosenthal. Überdies sei zu bedenken, dass weder Banken noch Sparkassen, die Polizei oder andere Behörden Geldwechsler, Falschgeld-Prüfer oder Abholer von EC- oder Kreditkarten ins Haus schicken. „Verständigen Sie über das Auftauchen solcher Personen und beim Erhalt derartiger Anrufe umgehend die Polizei“, erläutert die Polizeisprecherin. Dies eröffne den Ermittlungsbehörden die Gelegenheit, die Helfer der Betrüger festzunehmen.
Polizei rät, die Geheimzahl niemandem zu nennen
Niemals dürfe die sogenannte PIN an Dritte weitergegeben werden. „Nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen diese Nummer und weder Amtspersonen – wie beispielsweise Polizeibeamte – noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen“, so Rosenthal.
Mehr Informationen zu Umgang und Verhalten bei derartigen Betrugsmaschen und Schockanrufen bietet die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de