Georg Lange

Am 14. März 2021 wählen Baden-Württembergs Bürger ihre Abgeordneten in den Landtag von Stuttgart. Doch wie kann unter den Bedingungen der Pandemie ein reibungsloser Ablauf der Landtagswahl bei gleichzeitigem Erhalt der Gesundheit der Wahlbürger ablaufen?

Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, um sich vor der Infektion mit dem Virus zu schützen. Aber genau die Briefwahl gefährdet paradoxerweise in Dörfern eine zwingende Anforderung an eine politische Wahl: die Privatheit der Wahl. Denn bei einer hohen Beteiligung von Briefwählern und einer niedrigen Beteiligung an Urnen-Wähler kann in kleinen Dörfern wie Hemmenhofen und Gundholzen die Wahlstimme in der Urne leichter auf den Wahlbürger zurückgeführt werden.

Aus vier mach zwei

Der Gemeinderat von Gaienhofen begrüßte deshalb den Vorschlag von Bürgermeister Uwe Eisch, die vier lokalen Wahlbezirke zu zweien zusammenzufügen, den Briefwahlkreis zu verdoppeln und das Wahllokal sowie die Stimmauszählung in der Höri-Halle einzurichten.

Nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte

Als rechtliche Grundlage für die Festlegung der Wahlbezirke in einer Gemeinde dient die Landeswahlordnung (§1 LWO) Baden-Württembergs. Sie berechtigt den Bürgermeister, die Wahlbezirke für die Landtagswahl zu bestimmen. Dabei hat der Bürgermeister einerseits sicher zu stellen, dass die Wahlberechtigten in einem Wahlbezirk nicht die Anzahl von 2500 überschreitet. Andererseits darf in einem Wahlbezirk die Anzahl nicht zu gering sein, sodass erkennbar wäre, wie die Wahlberechtigten gewählt haben. Eine Zustimmung durch den Gemeinderat ist nicht erforderlich. Bei der jüngsten Wahl zum Baden-Württembergischen Landtag hatte Gaienhofen eine Wahlbeteiligung von rund 75 Prozent. 30 Prozent derer, die zur Wahl gegangen waren, stimmten per Briefwahl ab. Somit haben in den Ortschaften rund 22 Prozent der Wahlberechtigten per Brief abgestimmt.

Bis zu 70 Prozent Briefwähler

Sowohl der Landkreis Konstanz als auch die Gemeinde Gaienhofen gehen davon aus, dass sich bei der Landtagswahl 2021 der Anteil der Briefwähler durch die Corona-Pandemie auf 50 bis 70 Prozent erhöhen wird. Bei voraussichtlich 330 Wahlberechtigten in Gundholzen und 420 Wahlberechtigten in Hemmenhofen könnten so unter der Berücksichtigung des hohen Anteils an Briefwählern die Stimmen aus den Urnen-Wahllokalen auf den jeweiligen Wähler zurückgeführt werden und die Gültigkeit der Wahl gefährden. Um den Gang für Urnen-Wähler zu sichern, fügte Bürgermeister Eisch daher nun die Ortschaften Horn mit Gundholzen sowie Gaienhofen mit Hemmenhofen zu zwei eigenständigen Wahlbezirke zusammen.

Mindestabstände und Überprüfbarkeit

Der Infektionsschutz muss allerdings auch während der Präsenzwahl gewährleistet sein: Die Einhaltung von Mindestabständen bei der Stimmabgabe muss garantiert werden und die Wahl muss überprüfbar bleiben durch die Wahlbeobachter während der Stimmenauszählung. Den epidemischen Gefahren begegnet Bürgermeister Eisch mit der Einrichtung eines einzigen weitläufigen Wahllokals für alle Wahlbezirke in der Höri-Halle.

Wahlbeobachter müssen Platz haben

Dort sollen auch die Stimmzettel aus den Urnen und den Briefwahlbezirken ausgezählt werden sowie die Überprüfung der Wahl ermöglicht werden. Gegebenenfalls soll ein eigener Aufenthaltsbereich für die Beobachter geschaffen werden, damit das Wahlgeschehen in der Höri-Halle mit gebührendem Abstand zum Wahlvorstand, den Wahlhelfern und den Wählern überblickt werden kann.

Zwei Briefwahlbezirke

„Wir rechnen mit sehr vielen Briefwählern. Deshalb schaffen wir auch zwei Briefwahlbezirke„, erläuterte Uwe Eisch um die Auszählung der Briefwahlstimmen zeitnah verwirklichen zu können. „Wir können in den bisherigen Wahllokalen die Tische der Wahlhelfer nicht so stellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und gleichzeitig die Urnenwähler im Wahllokal mit den Abstandsforderungen lenken“, erklärte Hauptamtsleiterin Sandra Rauer die Verlegung der Wahllokale aus den Teilorten in die Höri-Halle.

Lösung für die Zukunft

Bernd Sutter (die Aktiven) kennt die beengten Verhältnisse aus eigener Erfahrung und begrüßte die Entscheidung, die Wahllokale der zusammengefügten Wahlbezirke in die Höri-Halle zu legen. Allein in Horn sei der Urnengang mit einem längerem Aufenthalt im Gang beschwerlich und eine Gefahr für die Gesundheit, so Sutter: Angesichts der allgemein steigenden Tendenz zur Briefwahl sei so vielleicht auch eine Lösung für künftige Wahlen gefunden worden.