Ein 16 Jahre altes Mädchen soll sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und ein sechs Jahre altes Kind soll erstochen worden sein. Zwei Schreckensmeldungen aus Gottmadingen kursieren derzeit im Internet. Auf den ersten Blick wirken sie wie die Berichte eines Nachrichtenmagazins. Doch die offiziellen Stellen entkräften beide Meldungen: Laut Landratsamt ist bislang niemand im Landkreis Konstanz, auch nicht in Gottmadingen, an Corona erkrankt. Und die Polizei gibt Entwarnung: Es wurde kein Kind in Gottmadingen erstochen.

Eine Meldung warnt vor Corona in Gottmadingen

Das Bild zeigt einen Feuerwehreinsatz in Berlin, doch die Meldung bezieht sich mehrfach auf Gottmadingen im Hegau: „Coronavirus in Gottmadingen festgestellt!“ lautet die Überschrift der Falschmeldung auf 24aktuelles. In dem wenige Sätze langen Artikel wird behauptet, dass eine 16-Jährige infiziert und in Behandlung sei. Weiter heißt es – Rechtschreibfehler inklusive: „Die Ärzte sagen man soll sich disinfektions Spray für die Hände holen. Dass ist eine harte und ernste Sache.“

Das ist vor allem eine Falschmeldung, wie das Landratsamt Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage mitteilt: „Dem Gesundheitsamt wurde kein Verdachtsfall und kein bestätigter Fall einer Coronaviruserkrankung im Landkreis Konstanz gemeldet.“ Falls jemand erkranke, werde das Landratsamt das mitteilen.

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Eine andere berichtet von einem erstochenen Kind

Eine weitere Meldung, die ebenfalls am Dienstag, 4. Februar, veröffentlicht wurde, verkündet ein Verbrechen: „Ein Kind (6) jähriges Kind wurde laut Polizei tot auf der Straße aufgefunden. Ärzte sagten dass, dass Kind abgestochen wurde.“ Laut Meldung rate die Polizei außerdem allen Bewohnern, sich von Straßen fernzuhalten.

Auch das ist eine Falschmeldung, wie Uwe Vincon vom Polizeipräsidium Konstanz auf Nachfrage bestätigt: „Die Meldungen treffen nicht zu.“

„Es ist ein Witz :) Du bist verarscht worden!“

Ein Blick auf die Seite 24Aktuelles.com zeigt rasch, dass es sich um eine Internetseite handelt, bei der jeder einen vermeintlichen Witz erstellen kann. Wer einen Link anklickt, erhält klein über jedem Artikel den Hinweis: „Es ist ein Witz :) Du bist verarscht worden!“ Doch wie viele Menschen lesen diesen Hinweis? Und wie viele teilen den Artikel mit aufsehenerregender Überschrift, ohne genau hinzusehen?

Immer wieder macht das Portal mit fragwürdigen Meldungen auf sich aufmerksam. Bereits auf der Hauptseite ruft es dazu auf, erfundene Nachrichten auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu teilen. Alles, was es dafür braucht, sind ein Titel, ein Text und ein Bild. Und bei der Bildsuche gibt es sogar eine Hilfestellung.

Nur eine Einschränkung gibt es, wie die Verantwortlichen auf der Seite festhalten: „Die Verfasser von Witz, die Terrorakte verherrlichen oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, setzen sich einer strafrechtlichen Verfolgung aus.“

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Die Polizei rät: Ruhe bewahren und Quellen prüfen

Polizeisprecher Uwe Vincon macht sich da keine Illusionen: „Gegen Falschmeldungen im Internet ist kein Kraut gewachsen. Heutzutage kann und darf jeder seinen Beitrag veröffentlichen, solange er dadurch keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht.“ Allerdings gebe es im Strafgesetzbuch und in anderen Rechtsbereichen wie dem Datenschutz einige Tatbestände, die solchen Wildwuchs unter Strafe stellen. 

Der Experte gibt Tipps, wie Menschen eine Falschmeldung erkennen können: „Ich rate den Nutzern im Internet dringend, auf die Seriosität des Urhebers zu achten. Die Polizei veröffentlicht zum Beispiel ihre Meldungen bundesweit alle im Presseportal. Auch Meldungen anderer Behörden und Einrichtungen sind generell zuverlässig. Auf solche geprüften Quellen bezieht sich auch der SÜDKURIER in seinen Meldungen.