Es gibt kaum noch Menschen ohne Mobiltelefon. Um problemlos kommunizieren zu können, muss die Übertragung stimmen. Doch die Funkmasten, die dafür nötig sind, werden immer noch als Ärgernis wahrgenommen. So auch ein 31,18 Meter hoher Mobilfunkmast, den ein Telekommunikationsunternehmen am Ortsrand von Bietingen aufstellen möchte. Es handelt sich laut Bauantrag um einen Stahlgittermast mit zwei Stahlplattformen und Systemtechnik auf Stahlbaubühnen.

Bereits im November 2023 hatte sich der Gottmadinger Ausschuss für Technik und Umwelt mit dem Baugesuch befasst und ihm nach kurzer Diskussion eine Absage erteilt. Doch in Bauangelegenheiten geht es nicht um Bauchgefühl oder ästhetisches Empfinden; es müssen sachliche Begründungen hinter den Entscheidungen stehen. Und dabei kann die rechtliche Auslegung des Baugesetzes durchaus unterschiedlich ausfallen.

Landratsamt hat das letzte Wort

Das Gottmadinger Bauamt hatte bereits angemerkt, dass der beantragte Mobilfunkmast grundsätzlich genehmigungsfähig ist, weil er im Außenbereich aufgestellt werden soll. Dass sich der Standort nur etwa 90 Meter vom Bietinger Ortsrand entfernt befindet, ändert nichts an der Definition. Für die Gemeinde Gottmadingen mit ihren rund 10.000 Einwohnern hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde das letzte Wort.

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Nun will aber die Gemeinde Gottmadingen keinen unkontrollierten Wildwuchs von Mobilfunkmasten im Außenbereich. Deshalb hat der Gemeinderat nach kurzer Beratung beschlossen, zusammen mit Gailingen und Büsingen im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft einen „sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan für Konzentrationszonen für Mobilfunkanlagen in Gottmadingen“ aufzustellen. Was sich im Bürokratendeutsch so sperrig anhört, bedeutet nichts anderes, als dass die Gemeinde mitentscheiden möchte, wo im privilegierten Außenbereich Mobilfunkanlagen aufgestellt werden dürfen.

So wie an der Raststätte Wetterau könnte der beantragte Funkturm bei Bietingen aussehen. Zu nah am Dorf, finden Verwaltung und ...
So wie an der Raststätte Wetterau könnte der beantragte Funkturm bei Bietingen aussehen. Zu nah am Dorf, finden Verwaltung und Gemeinderat von Gottmadingen. | Bild: Norbert Ittermann, DFMG

Ordnung für die Standortwahl der Mobilfunkmasten

Stadtplanerin Olga Gozdzik erklärte ausdrücklich, dass es nicht um grundsätzliche Ablehnung solcher Anlagen gehe, sondern um eine geordnete Wahl von Standorten, sogenannte Konzentrationsflächen. Durch eine Positivauswahl von Standorten verspricht sich die Verwaltung, dass die übrigen Flächen im Außenbereich dann nicht mehr für Funkmasten zur Verfügung stehen.

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Das zu erarbeitende Standortkonzept soll einerseits die lückenlose und stabile Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk sichern, zugleich aber auch dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Außerdem gehe es auch darum, die Immissionen zu minimieren.

Für Bernd Gassner (SPD) stellte sich die Frage, ob das Standortkonzept einer gewissen zeitlichen Planung unterliege. Einen fixen Zeitpunkt gebe es nicht, sagte Bürgermeister Michael Klinger. Man müsse zunächst einen Planer finden, damit man zügig an die Arbeit gehen könne. Dass dem Wildwuchs von Mobilfunkmasten im privilegierten Außenbereich durch das Standortkonzept tatsächlich Einhalt geboten werden kann, will Klinger nicht garantieren.

Mast soll auf Konzept warten

Nachdem die Räte den Aufstellungsbeschluss einstimmig gebilligt hatten, ging es im nächsten Punkt gleich zur Sache: Für den Bauantrag des 31,18 Meter hohen Stahlgitter-Funkmasts beantragte der Gemeinderat ohne Gegenstimmen beim Landratsamt eine Zurückstellung. Sollte das Landratsamt dem folgen, wird der Antrag erst dann weiter behandelt, wenn das Gottmadinger Standortkonzept für Mobilfunkmasten vorliegt. Der Prozess erscheint kompliziert. Vor allem aber zeigt er, warum es bei steigender Datennutzung immer noch Löcher im Funknetz gibt.

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