Ein Thema, das aktuell für Aufregung sorgt, ist die Festsetzung der neuen Grundsteuer. Doch noch ist der Wirbel nicht in den Haushalten angekommen. In Hilzingen war zur Ratssitzung, in der die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B festgelegt wurden, kaum mehr als eine Handvoll Bürger. Wenn die Bescheide ergehen, werde dies aber anders sein, fürchten Vertreter der Gemeindeverwaltung. „Dann ist hier die Hölle los“, befürchtete Bürgermeister Holger Mayer und machte auch gleich darauf aufmerksam, dass die richtige Stelle für Einsprüche einzig die Finanzämter seien. Denn mancher Steuerpflichtige – ob Eigentümer, ob Mieter – wird viel tiefer in die Tasche greifen müssen.

Die Diskussion um Steuergerechtigkeit wurde aber vom Rat nur marginal aufgegriffen. Denn in der Sitzung ging es vor allem darum, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, und die Hebesätze für die Grundsteuern A und B neu zu bestimmen. „Wir sind nicht die richtige Adresse, um Unverständnis für das vom Gesetzgeber gewählte Modell zu äußern“, so das Gemeindeoberhaupt.

Vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuern für verfassungswidrig erklärt. In der Folge gab es eine gesetzliche Neuregelung und eine neue Bewertung der Grundstücke. Die Finanzämter ermittelten den sogenannten Grundsteuerwert neu, auf dessen Basis dann der Messbetrag ermittelt wurde. Im dritten und letzten Schritt ist es nun an den Kommunen, die Hebesätze festzulegen, mit denen schlussendlich die ab 2025 geltende Grundsteuer errechnet wird.

„Wir sind nicht die richtige Adresse, um Unverständnis für das vom Gesetzgeber gewählte Modell zu äußern“, so das Gemeindeoberhaupt ...
„Wir sind nicht die richtige Adresse, um Unverständnis für das vom Gesetzgeber gewählte Modell zu äußern“, so das Gemeindeoberhaupt Holger Mayer. | Bild: Seliger Brands

Mayer betonte, dass es durch die Grundsteuerreform in Hilzingen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen soll. Um diese sogenannte Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hatte sich die Verwaltung ans Rechnen gemacht und schlug vor, den Hebesatz bei der Grundsteuer A, die für die Land- und Forstwirtschaft gilt, bei 320 von Hundert zu belassen, und den Hebesatz für die Grundsteuer B um 125 Punkte von 340 von Hundert auf 215 von Hundert zu senken. Diesem Vorschlag folgten die Räte einstimmig.

Belastung für Besitzer großer Grundstücke

Hilzingen wird also aus der Grundsteuerreform keinen finanziellen Vorteil ziehen. Die Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch nur auf das Grundsteueraufkommen insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Hier ist, wie dies Michael Holona vom Steueramt der Gemeinde erklärte, zwangsläufig mit Verschiebungen zu rechnen. Josef Hiestand (FDP) sah insbesondere die Bürger im ländlichen Raum mit großen Grundstücken benachteiligt. Andrea Baumann (SPD) befürchtet: „Die Grundsteuer B wird für einige richtig teuer. Das könnte auch Rentner in finanzielle Nöte bringen.“

In Hilzingen erwartet Bürgermeister Holger Mayer viel Diskussionsbedarf, wenn die neuen Grundsteuerbescheide ankommen. Die ...
In Hilzingen erwartet Bürgermeister Holger Mayer viel Diskussionsbedarf, wenn die neuen Grundsteuerbescheide ankommen. Die Gemeindeverwaltung sei aber nicht der richtige Ansprechpartner. | Bild: Plessing, www.flugundbild.de

Sigmar Schnutenhaus (FDP) betrachtete es als positiv, dass viele Betriebe entlastet würden. Nicht aber, dass diese Entlastung auch für Wohnhäuser im Gewerbegebiet gelte. Baumann schlug in die gleiche Kerbe: Sie bat um Prüfung, ob es möglich sei, eine Steuer für Betriebsleiterwohnungen nach ihrer Quadratmeterzahl neu einzuführen: „Die Ungerechtigkeit gegenüber vielen Grundsteuer-B-Zahlern würde kleiner.“ Mayer möchte das anders regeln. „Wir werden in diesem Bereich bauplanungsrechtlich die Zügel anziehen, damit wir zumindest in Zukunft dieses Problem gar nicht mehr erst bekommen.“

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Binningens Ortsvorsteher Nico Merkt sprach die Grundsteuer C an, die Teil der Grundsteuerreform ist. Sie war an diesem Abend nicht Gegenstand der Beratung. Sie wird zum 1. Januar 2025 eingeführt und kann für unbebaute, baureife Grundstücke erhoben werden. Man könne damit Baulücken schließen, so Merkt. Diese Überlegung ist laut Mayer auch in den Gemeinden ringsherum Thema. „Wir werden uns das anschauen“, so der Bürgermeister. Und Kämmerer Stefan Mattes ergänzte, dass die Gemeinden die Grundsteuer C im Jahr 2026 oder 2027 angehen wollen, wenn die Grundsteuern A und B in trockenen Tüchern seien.