Ein weiterer Bewerber um die Vergabe des Seenachtfests ab 2018 hat sein Ausscheiden bekannt gegeben. "Wir haben uns als Veranstalter beworben mit dem Ziel, die Konstanzer Bürger unter anderem durch spezielle, günstigere Einwohner-Tickets wieder stärker einzubinden", sagt Thomas Gut, Veranstalter des Fantastical in Kreuzlingen. In seinem Konzept sollte deutlich werden, dass das Seenachtfest gemeinsam mit dem Fantastical "ein Fest für beide Städte sein soll".
Den Zuschlag habe ein anderer Bewerber erhalten. Guts Konzept sah auch eine Wiederbelebung des Zeltfestivals auf Klein-Venedig an den Abenden vor dem Seenachtfest sowie ein gemeinsames deutsch-schweizerisches Feuerwerk vor.
Fantastical nicht? Wer ist es denn dann?
Mit dem Aus für die Fantastical-Organisatoren ist ein weiterer Bieter aus der Region ausgeschieden. Vor Weihnachten war bereits bekannt geworden, dass auch Dieter Wäschle und Jürgen Wünsche eine Absage für die zukünftige Ausrichtung des Seenachtfests erhalten haben. In einem Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Stuttgart heißt es, dass das Verfahren "nur mit dem derzeit am besten bewerteten Bieter weitergeführt wird". Hierbei soll es sich nach Recherchen des SÜDKURIER um die Agentur Full Moon aus Stuttgart handeln, einer Firma für Eventmanagement mit knapp 150 Mitarbeitern, die sich laut eigenem Portfolio bislang vor allem auf die Ausrichtung von Veranstaltungen und Festen von Großfirmen und Konzernen konzentriert hat.
Hierauf angesprochen sagt der unterlegene Kreuzlinger Bieter Thomas Gut: "Sollte ein Bewerber den Zuschlag erhalten haben, der über wenig Ortskenntnis verfügt, halte ich es für schwierig, ein Sicherheitskonzept in der Kürze der Zeit aus dem Boden zu stampfen."
Aber der Sieger kann doch jetzt direkt planen?
Weil sich ein Bieter Zeit für Nachbesserungen erbeten hat, verzögert sich die Auftragserteilung von geplant 24. November dieses Jahres auf frühestens Ende Januar 2018. Rechnet man die rechtlich verbindliche Stillhaltefrist von mindestens zehn Tagen hinzu, kann der siegreiche Bieter wohl erst nach Fasnacht mit der Organisation des Seenachtfestes beginnen. Anders als Fantastical-Chef Thomas Gut, sagt Frank Conze vom Bürgeramt über eine mögliche Zeitnot: "Keiner der Bieter hat uns Signale gesendet, dass der verbleibende Zeitraum bis August für die Organisation des Festes nicht ausreichen könnte."
Warum sagt die Stadt nicht einfach, wer es ist?
Die Agentur Full Moon bejaht gegenüber dem SÜDKURIER, dass sie sich im Bieterverfahren befinde. Die Stadtverwaltung bestätigt den Namen Full Moon dagegen nicht und weist auf die EU-Richtlinie über Konzessionsvergaben hin."Würde die Verwaltung vorzeitig Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen, drohten rechtliche Konsequenzen bis hin zum Platzen des Seenachtfestes", erklärt Frank Conze. Es gehe nicht um eine Verweigerungshaltung, sondern um die Pflicht zur Verschwiegenheit.
Ein transparentes Verfahren im Sinne des EU-Rechts meine, dass alle Bewerber im Bieterverfahren gleich behandelt werden müssen und die Vergabeentscheidung nachprüfbar ist. "Damit ist nicht gemeint, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit über jeden Schritt informieren kann und darf", sagt Conze. Es gehe dabei auch um den Datenschutz. Ungeachtet dessen, dass im Verfahren auch öffentliche Gelder verwendet werden, allein die rechtliche Beratung durch die Stuttgarter Anwaltskanzlei kostet die Stadt mindestens 45 000 Euro.
Und wer entscheidet nun über die Vergabe?
Die Stadtverwaltung lässt sich zwar in rechtlichen Verfahrensfragen von einer Stuttgarter Kanzlei beraten. Die Entscheidung über die Vergabe des Seenachtfests liegt allerdings – nach gemeinsamen Beratungen von Mitarbeitern des Bürgeramts, der Marketing und Tourismus GmbH sowie dem Justiziariat – allein bei der Stadt. Dass die Kommunikation der jeweiligen Verfahrensschritte, zum Beispiel beim Ausscheiden eines Bieters, durch das Stuttgarter Rechtsbüro erfolgt, sei laut Frank Conze bewusst gewählt, "um jegliche Emotionen bei dem Thema zu unterbinden und alle Bieter gleich behandeln zu können".