Die Spitalstiftung möchte zwischen Allmannsdorfer Straße und Mainaustraße (Sierenmoos Süd) fünf Punkthäuser mit jeweils acht Zwei bis Vier-Zimmer-Wohnungen für Mitarbeiter bauen. Seit Oktober 2017 liegt der Siegerentwurf eines Architektenwettbewerbs für das Vorhaben vor.

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Warum ist es zur Klage gegen das Bauprojekt gekommen?

Alle Versuche, Bedenken von Anwohnern auch durch eine neue Grünflächenkonzeption auszuräumen, haben nicht gefruchtet. Gegen den Bauvorbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg ist Klage eingegangen. Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Bei der Vorstellung des Siegerentwurfs für die Bebauung auf dem Stiftungsgelände (von links): Maria Kollmann, Wettbewerbsbetreuerin, ...
Bei der Vorstellung des Siegerentwurfs für die Bebauung auf dem Stiftungsgelände (von links): Maria Kollmann, Wettbewerbsbetreuerin, Stadtrat Wolfgang Müller-Fehrenbach, die Architekten Nicolas Schwager und Markus Lanz, Stiftungsdirektor Andreas Voß und Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn. | Bild: Oliver Hanser

Andreas Voss, Leiter der Spitalstiftung, rechnet mit einer Entscheidung bis in einem Jahr. Einfach loszulegen wäre zu riskant, meinte Bürgermeister Andreas Osner jüngst auf Nachfragen im Spitalausschuss. Die Spitalstiftung geht von Baukosten in der Höhe von 10,9 Millionen Euro aus. Ursprünglich hatte sie mit der Aufstellung eines Bebauungsplans gerechnet.

Worauf beruft sich die Spitalstiftung bei den Bauplänen?

Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt habe sie sich aber für den Bau nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs entschieden, heißt es in einem Sachstandsbericht der Spitalstiftung. Dieser Paragraf wird angewendet, wenn es für ein Baugebiet keinen Bebauungsplan gibt.

Die Stiftung kommt in dem Sachstandbericht zu dem Schluss: „Aus Sicht der Spitalstiftung ist die beabsichtigte Baumaßnahme genehmigungsfähig, da alle nachbarschützenden Vorschriften (Grenzabstand, Art und Maß der Bebauung) eingehalten sind.“

Wie geht es mit dem Projekt jetzt weiter?

Auf Bedenken von Nachbarn wegen des Erhalts von Grünflächen und Grünstreifen sei man durch Umplanungen der Freiflächen eingegangen, so die Stiftung weiter. Einige, aber nicht alle Anwohner hätten daraufhin ihre Einsprüche zurückgezogen. Gegen den Bauvorbescheid des Regierungspräsidiums haben Nachbarn nun geklagt. Die Spitalstiftung will für alle weiteren Planungen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Freiburg abwarten.

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Im Spitalausschuss bedauerten mehrere Redner, dass das Vorhaben nun weiter verzögert wird. Jan Welsch, Stadtrat der SPD, appellierte an Bürger, doch genau zu überlegen, gegen wen sie vorgehen. Die Einrichtungen der Spitalstiftung seien von den Bürgern für die Bürger.

Gerade in Pflegeberufen sei das Anbieten von günstigem Wohnraum ein Schlüssel, um ausreichend Mitarbeiter gewinnen zu können. Bürgermeister Andreas Osner sieht dem Verfahren pragmatisch entgegen: „Der Rechtsstaat sieht halt solche Prozesse vor. Ich denke, das Bauvorhaben wird nur verzögert und nicht verhindert.“