Städtische Sahnegrundstücke am Seerhein und andere Schlüsselgrundstücke sollen nur noch in Erbpacht vergeben und nicht mehr verkauft werden. Mit diesem Antrag im Haupt- und Finanzausschuss stieß das Junge Forum (JFK) eine Grundsatzdebatte über den Umgang mit städtischen Grundstücken an. Diese Diskussion fällt in eine Zeit, in der die Stadt und die Spitalstiftung dabei sind, die Erbbaurichtlinien zu überarbeiten und Kriterien dafür aufstellen, wann ein Grundstück besser verkauft, und wann besser in Erbpacht vergeben werden sollte. Die Stadt will dabei Erfahrungen mit aktuellen Vergaben, etwa im Gewerbegebiet Göldern einfließen lassen. Ende des Jahres sollen die Vorschläge dem Gemeinderat vorliegen.

Eine erste Grundsatzdebatte dazu gab es im Haupt- und Finanzausschuss. Der Antrag von Matthias Schäfer vom Jungen Forum wurde ebenso mit großer Mehrheit abgelehnt wie ein weitergehender von Anke Schwede (Linke Liste). Sie hält es für grundsätzlich falsch, städtische Grundstücke aus der Hand und so der Spekulation frei zu geben. Ihrem Antrag, generell nur noch Erbpacht-Vergaben zuzulassen, wollte allerdings keiner im Ausschuss folgen. Es bleibt vorerst bei der seit 2006 vom Gemeinderat beschlossenen Praxis: Städtische Liegenschaften in besonderer Lage (zum Beispiel am Ufer), Gebäude von stadtgeschichtlicher Bedeutung oder sonstige Schlüsselgrundstücke sollen grundsätzlich nur in Erbpacht, Miete oder Pacht vergeben werden. Die gemeinderätlichen Gremien entscheiden aber im Einzelfall wie sie tatsächlich verfahren. Mit Blick auf die bestehende Regelung hielten Vertreter der Stadtverwaltung den Antrag von Schäfer für überflüssig.

Mit der Erbpacht habe die Stadt Einnahmen, aber dennoch immer die Hand auf dem Grundstück, sagte Matthias Schäfer zur Begründung des Antrags. Es sei doch besser, wenn die Stadt den Erbpacht-Zins bekomme, als wenn eine Bank Zinsen einstreiche. Wolfgang Müller-Fehrenbach (CDU) und Jürgen Faden (Freie Wähler) lehnen eine Generalklausel ab, sie sehen es als sinnvoll an, weiter am Einzelfall zu entscheiden. Mit Blick auf die Einnahmeseite bei der Stadt sei ein Verkauf manchmal sinnvoll, sagte Faden. Jan Welsch (SPD) sieht in der heutigen Praxis kein Problem. "Es ist nicht so, dass die Stadt ständig Grundstücke verscherbelt." Größere Debatten habe es zuletzt nur beim Verkauf des Vincentius-Areals gegeben. Hier habe sich die Vincentius-AG entschieden, das Grundstück abzugeben, um die Einnahmen in den Klinikumzug und den Neubau zu stecken. Der Verkauf des Siemens-Areals dagegen sei in eine ganz andere Kategorie gefallen. Das Gelände habe der Stadt nicht gehört, sie habe in diesem Fall nur ihr Vorkaufsrecht nicht wahrgenommen.

Oberbürgermeister Uli Burchardt sieht ebenfalls keine Fehlentscheidung bei Grundstücksgeschäften in den vergangenen Jahren. Es seien vielmehr Grundstücke im Wert von zehn Millionen Euro in die Hand der Stadt Konstanz gekommen. "Die Stadt macht eine ordentliche Grundstückspolitik", sagte der Oberbürgermeister.

 

Das ist Erbpacht

Im Erbbaurecht erwirbt jemand das Recht, auf einem bestimmten Gelände ein Haus zu bauen, oder eine bestehende Immobilie zu kaufen, ohne dass ihm je der Boden gehört. Dieser bleibt im Besitz des Grundeigentümers, der den Erbbauzins, eine monatliche Gebühr, verlangt. In der Regel wird ein Grundstück über einen Zeitraum von 99 Jahre in Erbpacht vergeben. Der jährliche zu entrichtende Erbpachtzins liegt meist bei vier bis sechs Prozent des Grundstückswertes. In Zeiten hoher Zinsen kann die Erbpacht günstiger sein als die Finanzierung über eine Bank. Nach Ablauf des Erbpachtvertrags fällt das Grundstück wieder an den Verpächter zurück. Hat der Pächter zwischenzeitlich darauf eine Immobilie gebaut, bekommt er dafür eine Entschädigung.